Gesetzgebung
   BGBl. I 2008 S. 1878   

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BGBl. I 2008 S. 1878 (https://dejure.org/2008,41557)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2008 Teil I Nr. 42, ausgegeben am 30.09.2008, Seite 1878
  • Zweiunddreißigste Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
  • vom 25.09.2008

Verordnungstext

Gesetzesbegründung

  • bundestag.de

    32. Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BVerwG, 26.01.2012 - 3 C 8.11

    Betrauung mit den Aufgaben eines Prüfingenieurs nach StVZO; Widerruf wegen

    Die Anlage VIIIb zur Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (BGBl I 2002 S. 3580) in der bei Erlass des Widerspruchsbescheides geltenden Fassung vom 25. September 2008 (BGBl I S. 1878) regelt lediglich materielle Voraussetzungen für den Widerruf der Bestellung des technischen Leiters der Überwachungsorganisation und seines Vertreters (Nr. 5) sowie für den Widerruf der Anerkennung der Überwachungsorganisation selbst (Nr. 8).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 28.06.2010 - 6 A 10154/10

    Widerruf der Gutachtentätigkeit eines TÜV-Ingenieurs

    Dies ist nach Nr. 3 Anlage VIIIb StVZO der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung - StVZO - in der Fassung vom 25. September 2008 (BGBl. I, S. 1878) die Beklagte als amtlich anerkannte Überwachungsorganisation.
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