Gesetzgebung
   BGBl. I 2008 S. 690   

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BGBl. I 2008 S. 690 (https://dejure.org/2008,60971)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2008 Teil I Nr. 14, ausgegeben am 11.04.2008, Seite 690
  • Verordnung über die Mindestbeitragsrückerstattung in der Lebensversicherung (Mindestzuführungsverordnung)
  • vom 04.04.2008

Verordnungstext

 
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Wird zitiert von ...

  • BVerfG, 17.02.2017 - 1 BvR 781/15

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde betreffend einen Zivilrechtsstreit um die

    aa) Die Verteilung der laufenden Überschüsse ist für die Jahre 2008 bis 2015 durch § 81c des Gesetzes über die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen (im Folgenden: VAG, vgl. heute: §§ 140, 145 VAG) und durch die Verordnung über die Mindestbeitragsrückerstattung in der Lebensversicherung (Mindestzuführungsverordnung, im Folgenden: MindZV) vom 4. April 2008 (BGBl I S. 690) geregelt (vgl. Winter, in: Bruck/Möller, VVG, 9. Aufl. 2013, § 153 Rn. 175 ff., auch zu dem bis Ende 2007 geltenden Recht).
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