Gesetzgebung
   BGBl. I 2009 S. 2497   

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BGBl. I 2009 S. 2497 (https://dejure.org/2009,58393)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 50, ausgegeben am 04.08.2009, Seite 2497
  • Sechstes Gesetz zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften
  • vom 30.07.2009

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

  • bundestag.de

    Sechstes Gesetz zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung

  • 17.04.2009   BT   Bundesregierung will eisenbahnrechtliche Vorschriften
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BVerwG, 25.05.2016 - 3 C 2.15

    Strecke; Streckenabschnitt; Teilstrecke; Schienenweg; Schienennetz; Bahnhof; für

    a) Das Allgemeine Eisenbahngesetz vom 27. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2378, 2396; 1994 I S. 2439), das dem angefochtenen Planfeststellungsbeschluss in der zuletzt mit Gesetz vom 30. Juli 2009 (BGBl. I S. 2497) geänderten Fassung zugrunde liegt, regelt in § 11 die Abgabe und Stilllegung von Eisenbahninfrastruktureinrichtungen.
  • BVerwG, 09.09.2015 - 6 C 28.14

    Eisenbahnaufsicht; Fahrgastrechte; Information bei Verspätungen;

    Rechtsgrundlage für die Auferlegung der Verpflichtung zur Ausstattung der Stationen mit Dynamischen Schriftanzeigern oder anderweitiger Sicherstellung einer aktiven Information ist § 5a Abs. 2 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) in der zum Zeitpunkt der angefochtenen Behördenentscheidungen anwendbaren Fassung des Gesetzes vom 30. Juli 2009 (BGBl. I S. 2497).
  • OVG Bremen, 01.10.2014 - 1 D 22/12

    Ertüchtigung eines Verkehrsknotens - Verlängerung Gleis 1 - aktiver Lärmschutz;

    Dieses Projekt ist nicht in der Anlage zu § 18 e Abs. 1 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes - AEG - vom 27.12.1993 (BGBl. I S. 2378), hier anzuwenden in der Fassung des Änderungsgesetzes vom 30.07.2009 (BGBl. I S. 2497), aufgeführt.
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