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   BGBl. I 2009 S. 734   

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BGBl. I 2009 S. 734 (https://dejure.org/2009,43845)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 18, ausgegeben am 08.04.2009, Seite 734
  • Fünfundvierzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
  • vom 26.03.2009

Verordnungstext

Gesetzesbegründung

  • bundestag.de

    45. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften

 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BVerwG, 23.09.2010 - 3 C 37.09

    Überholverbot; Lastkraftwagen; Lkw-Überholverbot; Verkehrsverbot;

    b) Der rechtliche Maßstab für die Beurteilung der Lkw-Überholverbote ergibt sich danach aus § 45 Abs. 1 und Abs. 9 der Straßenverkehrs-Ordnung in der Fassung der Fünfundvierzigsten Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 26. März 2009 (BGBl I S. 734).
  • BVerwG, 18.11.2010 - 3 C 42.09

    Radweg; Radwegbenutzungspflicht; Radwegebenutzungspflicht; Radfahrer; Radverkehr;

    Danach ergibt sich der rechtliche Maßstab für die Rechtmäßigkeit der angefochtenen Radwegebenutzungspflichten aus der Straßenverkehrs-Ordnung in der Fassung der Fünfundvierzigsten Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 26. März 2009 (BGBl I S. 734).
  • BVerwG, 23.09.2010 - 3 C 32.09

    Überholverbot; Lastkraftwagen; Lkw-Überholverbot; Verkehrsverbot;

    Der rechtliche Maßstab für die Beurteilung der Lkw-Überholverbote ergibt sich danach aus § 45 Abs. 1 und Abs. 9 der Straßenverkehrs-Ordnung in der Fassung der Fünfundvierzigsten Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 26. März 2009 (BGBl I S. 734).
  • VGH Bayern, 06.04.2011 - 11 B 08.1892

    Radwegbenutzungspflicht im Ausnahmefall sogar dann, wenn der Radweg nicht den

    Es kann offen bleiben, ob hierbei die durch die 46. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 5. August 2009 (BGBl. I 2631) eingeführten Änderungen außer Betracht zu bleiben haben und stattdessen auf die entsprechenden Vorschriften in der Fassung der Verordnung vom 26. März 2009 (BGBl. I S. 734) abzustellen ist, weil jene wegen eines Verstoßes gegen das Zitiergebot des Art. 80 Abs. 1 Satz 3 GG möglicherweise insgesamt nichtig ist (vgl. BVerwG vom 18.11.2010 a.a.O.).
  • VGH Bayern, 18.05.2010 - 11 CS 10.357

    Fahrtenbuchauflage für die Dauer eines Jahres; - Verhältnismäßigkeit; Begründung

    Das Missachten eines roten Wechsellichtzeichens durch einen Fahrzeugführer wäre, wenn die Rotphase - wie hier - bereits länger als eine Sekunde andauerte, auch nach der am Tattag geltenden Fassung der Nummer 132.3 der Anlage zur Bußgeldkatalog-Verordnung (damals zuletzt geändert durch die 45. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 26.3.2009, BGBl I S. 734) mit einer Geldbuße von 200,-- EUR und einem einmonatigen Fahrverbot zu ahnden gewesen.
  • VG Mainz, 03.06.2009 - 3 K 1046/08

    Fahrerlaubnisrecht; Fahrgastbeförderung; Straftaten und Ordnungswidrigkeiten;

    Rechtsgrundlage für den angefochtenen Bescheid der Beklagten ist § 48 Abs. 10 Satz 1 der Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnisverordnung - FeV) vom 18. August 1998 (BGBl. I S. 2214), zuletzt geändert durch Art. 3 der 45. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 26. März 2009 (BGBl. I S. 734) i.V. mit § 48 Abs. 4 Nr. 2 FeV.
  • VG Mainz, 16.06.2009 - 3 K 1046/08

    Verlust der Fahrerlaubnis zur Personenbeförderung wegen privater

    Rechtsgrundlage für den angefochtenen Bescheid der Beklagten ist § 48 Abs. 10 Satz 1 der Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnisverordnung - FeV) vom 18. August 1998 (BGBl. I S. 2214), zuletzt geändert durch Art. 3 der 45. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 26. März 2009 (BGBl. I S. 734) i.V. mit § 48 Abs. 4 Nr. 2 FeV.
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