Gesetzgebung
   BGBl. I 2010 S. 1761   

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https://dejure.org/2010,85247
BGBl. I 2010 S. 1761 (https://dejure.org/2010,85247)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2010 Teil I Nr. 61, ausgegeben am 08.12.2010, Seite 1761
  • Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für 2011 (Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2011)
  • vom 03.12.2010

Verordnungstext

Gesetzesbegründung

  • bundestag.de

    Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für 2011 (Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2011)

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 06.05.2014 - L 1 KR 608/13
    Dieser Gesamtbetrag liegt unterhalb der Bemessungsgrenze in Höhe von monatlich 3.750.00 EUR in 2010 bzw. 3713, 50 EUR in 2011 (§ 240 Abs. 4 SGB V i.d.F. des Gesetzes zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften vom 17.07.2009 (BGBl. I 1990), §§ 223 Abs. 3, 5 Abs. 7 SGB V i.V.m. § 4 Abs. 2 Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2010 i.d.F. vom 07.12.2009 - BGBl. I 3846 - bzw. i.d.F. vom 03.12.2010 - BGBl. I 1761 -).
  • SG Dresden, 01.04.2011 - S 24 Kn 50/10

    Anspruch auf eine höhere Altersrente unter Berücksichtigung der vorläufigen statt

    Denn nicht nur die einzelnen §§ des SGB VI sind Bestandteil des Gesetzes, sondern auch die Anlagen zum SGB VI, hier die Anlagen 1 und 10, die gemäß § 69 Abs. 2 bzw. § 255b Abs. 2 SGB VI i. V. m. den auf dieser Grundlage jeweils am Jahresende erlassenen und im Bundesgesetzblatt bekannt gegebenen Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnungen (zuletzt am 3.12.2010, BGBl. I S. 1761) lediglich jährlich fortgeschrieben werden.
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