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   BGBl. I 2010 S. 639   

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https://dejure.org/2010,85454
BGBl. I 2010 S. 639 (https://dejure.org/2010,85454)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2010 Teil I Nr. 25, ausgegeben am 27.05.2010, Seite 639
  • Verordnung über die Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Grundstücken (Immobilienwertermittlungsverordnung - ImmoWertV)
  • vom 19.05.2010

Verordnungstext

Gesetzesbegründung

  • bundestag.de

    Verordnung über die Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Grundstücken (Immobilienwertermittlungsverordnung - ImmoWertV)

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Wird zitiert von ... (73)

  • BFH, 28.07.2021 - IX R 25/19

    Keine Verengung der Gutachtenmethodik auf Bausubstanzgutachten zum Nachweis einer

    Es folgte in seiner Entscheidung den Ausführungen des --in der mündlichen Verhandlung eingehend befragten-- Sachverständigen und verwarf den Einwand des FA, dass das vom Sachverständigen angewandte Verfahren der Gebäudesachwertermittlung (§§ 21 ff. i.V.m. § 6 Abs. 6 der Immobilienwertermittlungsverordnung --ImmoWertV-- vom 19.05.2010, BGBl I 2010, 639) der Verkehrswertermittlung diene und daher im Rahmen des § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG keine Anwendung finden könne; ein rechtlich bedeutender Unterschied zwischen der (Rest-)Nutzungsdauer i.S. des § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG und der Restnutzungsdauer i.S. des § 6 Abs. 6 ImmoWertV bestehe, so das FG, nicht.
  • BVerfG, 23.03.2022 - 1 BvR 1187/17

    Pflicht zur Beteiligung von Anwohnern und standortnahen Gemeinden an Windparks im

    (3) 1 Bei der Ermittlung des Werts der Vermögensgegenstände der Gesellschaft ist das Sachwertverfahren gemäß IDW S10 ("Grundsätze zur Bewertung von Immobilien" vom 14. August 2013, Fachnachrichten-Institut der Deutschen Wirtschaftsprüfer - FN-IDW - Heft 11/2013, S. 503 ff.) in Verbindung mit der Verordnung über die Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Grundstücken vom 19. Mai 2010, BGBl. I S. 639 (nachfolgend ImmoWertV genannt) und in Verbindung mit der Richtlinie zur Ermittlung des Sachwertes (Sachwertrichtlinie vom 5. September 2012, veröffentlicht im BAnz AT 18. Oktober 2012 B 1) anzuwenden.
  • BGH, 17.11.2010 - XII ZR 170/09

    Ehescheidung: Bewertung eines Vermögensgegenstandes im

    Der Gutachterausschuss hat den Ertragswert in Anlehnung an die §§ 16, 17 der Wertermittlungsverordnung ermittelt (BGBl. I 1988 S. 2209 - WertV; siehe jetzt §§ 17, 18 der seit dem 1. Juli 2010 gültigen Immobilienwertermittlungsverordnung, BGBl. I 2010, 639 - ImmoWertV).
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