Gesetzgebung
   BGBl. I 2011 S. 1509   

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BGBl. I 2011 S. 1509 (https://dejure.org/2011,90242)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2011 Teil I Nr. 39, ausgegeben am 29.07.2011, Seite 1509
  • Gesetz zur Förderung des Klimaschutzes bei der Entwicklung in den Städten und Gemeinden
  • vom 22.07.2011

Gesetzestext

Gesetzesbegründung (2)

  • Bundesgerichtshof (Weitergehende Gesetzgebungsmaterialien, u.a. Anhörung)
  • bundestag.de

    Gesetz zur Förderung des Klimaschutzes bei der Entwicklung in den Städten und Gemeinden

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (5)

  • 23.06.2011   BT   Energiepolitik (in: Sitzungswoche vom 27. Juni bis zum 1. Juli 2011)
  • 24.06.2011   BT   Abstimmung über Atomausstieg und Energiewende
  • 27.06.2011   BT   Stärkung der klimagerechten Entwicklung in Städten und Gemeinden
  • 29.06.2011   BT   Große Mehrheit für Gesetzentwürfe zur Energiewende
  • 30.06.2011   BT   Klimaschutz in Städten und Gemeinden (in: Die Beschlüsse des Bundestages am 30. Juni und 1. Juli)
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BVerwG, 04.11.2015 - 4 CN 9.14

    Bebauungsplan der Innenentwicklung; Verfahrensfehler; Beachtlichkeit;

    Auf den im Dezember 2011 bekannt gemachten Bebauungsplan findet deshalb § 214 Abs. 1 bis 3 BauGB in der zuletzt durch Art. 1 des Gesetzes zur Förderung des Klimaschutzes bei der Entwicklung in den Städten und Gemeinden vom 22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1509) geänderten Fassung Anwendung.
  • OVG Saarland, 19.03.2015 - 2 C 382/13

    Normenkontrolle gegen Bebauungsplan - Schießsportzentrum

    Soweit sie das Fehlen einer "Knödellinie" oder einer "Perlenschnur" beanstanden, zielt diese Rüge auf eine Verletzung der auf der Grundlage des damaligen § 2 Abs. 5 Nr. 4 BauGB a.F. (inzwischen: § 9a BauGB) erlassenen Planzeichenverordnung (PlanzV 1990),(vgl. die Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung des Planinhalts (Planzeichenverordnung) vom 18.12.1990, BGBl. I 1991, 58, zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 22.7.2011, BGBl. I, 1509) welche die Gemeinden bei der Darstellung ihrer Festsetzungen nach § 9 BauGB beachten "sollen" (§ 2 Abs. 1 Satz 1 PlanzV).
  • VG Schwerin, 13.03.2014 - 2 A 1086/12

    Biogasanlage - Anschluss an den im Außenbereich privilegierten Basisbetrieb

    Die Kammer schließt sich ebenso den weiteren Ausführungen des  in der Entscheidung vom 14.03.2013 (a.a.O.) an, wonach sich diese Gesetzesauslegung auch aus der Entstehungsgeschichte des Gesetzes zur Förderung des Klimaschutzes bei der Entwicklung in den Städten und Gemeinden vom 30. Juni 2011 (Bundesgesetzblatt I, S. 1509) ergibt.

    Die im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens nach Art. 76 Abs. 2 Grundgesetz (GG) vom Bundesrat abgegebene Stellungnahme sah die Neufassung des § 35 Abs. 1 Nr. 6 BauGB dahingehend vor, dass die Wörter "im Rahmen eines Betriebes nach Nr. 1 oder 2 oder eines Betriebs nach Nr. 4, der Tierhaltung betreibt" gestrichen werden sollten (vgl. BT-Drs 17/6253, S. 8).

    Da der Gesetzentwurf sodann ohne diese vom Bundesrat vorgeschlagene Änderung und Streichung beschlossen wurde (vgl. BT-Drs. 17/6253, S. 10) wird deutlich, dass der Gesetzgeber die bestehende Privilegierung bestätigen wollte im Bewusstsein der vorgenannten Auslegung des Tatbestandsmerkmals "im Rahmen eines Betriebs".

  • VGH Baden-Württemberg, 27.07.2011 - 8 S 1712/09

    Vereinbarkeit nationaler baurechtlichen Vorschriften zur Umweltprüfung mit

    4 Das Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509), regelt im Städtebaurecht die Bauleitplanung (§§ 1-13a) und die Zulässigkeit von Vorhaben, wie Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung baulicher Anlagen (§§ 29-38).
  • VG München, 16.01.2012 - M 1 S 11.6169

    Nachträgliche Duldungsanordnung bei bestandskräftiger Beseitigungsanordnung

    Im "Gesetz zur Förderung des Klimaschutzes bei der Entwicklung in den Städten und Gemeinden" vom 22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1509), das am 30. Juli 2011 in Kraft getreten ist, ist eine bauplanungsrechtliche Privilegierung der Nutzung solarer Strahlungsenergie im Außenbereich (beispielsweise durch Anbringung einer Solaranlage) ausschließlich an Dach- und Außenwandflächen von "zulässigerweise genutzten Gebäuden" und auch dort nur für den Fall geregelt, dass die Anlage dem Gebäude baulich untergeordnet ist (§ 35 Abs. 1 Nr. 8 BauGB).
  • VG Köln, 25.10.2012 - 13 K 4740/09

    Beurteilung der positiven Ausweisung eines Standorts für Windkraftanlagen nach

    Vorhaben zur Nutzung der Windenergie sind im Außenbereich zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen und die Erschließung gesichert ist, § 35 Abs. 1 Nr. 5 des Baugesetzbuchs in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1509), - BauGB -.
  • VG Würzburg, 20.10.2016 - W 3 K 15.9

    Erhebung einer Vorausleistung auf den Erschließungsbeitrag für eine weitere

    Nach Art. 5a des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. April 1993 (GVBl. S. 264), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25. Februar 2010 (GVBl. S. 66), § 127 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1509), erheben die Gemeinden zur Deckung ihres anderweitig nicht gedeckten Aufwands für Erschließungsanlagen einen Erschließungsbeitrag.
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