Gesetzgebung
   BGBl. I 2011 S. 3120   

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https://dejure.org/2011,90046
BGBl. I 2011 S. 3120 (https://dejure.org/2011,90046)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2011 Teil I Nr. 72, ausgegeben am 30.12.2011, Seite 3120
  • Berufszugangsverordnung für den Güterkraftverkehr (GBZugV)
  • vom 21.12.2011

Verordnungstext

Gesetzesbegründung

  • bundestag.de

    Berufszugangsverordnung für den Güterkraftverkehr (GBZugV)

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OVG Hamburg, 01.07.2014 - 4 Bs 120/14

    Verlängerung der Gemeinschaftslizenz zur Teilnahme am grenzüberschreitenden

    Ausgehend hiervon bestimmt § 2 Abs. 1 der Berufszugangsverordnung für den Güterkraftverkehr (v. 21.12.2011, BGBl. I S. 3120, mit spät. Änd., im Folgenden: GBZugV), dass der Unternehmer zuverlässig im Sinne des Art. 6 der VO (EG) Nr. 1071/2009 (nur) dann ist, wenn keine Tatsachen dafür vorliegen, dass bei der Führung des Unternehmens gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen oder bei dem Betrieb des Unternehmens die Allgemeinheit geschädigt oder gefährdet wird.
  • VG Köln, 18.07.2016 - 18 K 7221/15

    Zuverlässigkeit, Befristung

    m. § 2 die Berufszugangsverordnung für den Güterverkehr (GBZugV) vom 21.12.2011, BGBl. I 2011, S.3120.
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