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   BGBl. I 2011 S. 610   

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BGBl. I 2011 S. 610 (https://dejure.org/2011,90365)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2011 Teil I Nr. 17, ausgegeben am 15.04.2011, Seite 610
  • Gesetz zur Anpassung des deutschen Rechts an die Verordnung (EG) Nr. 380/2008 des Rates vom 18. April 2008 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1030/2002 zur einheitlichen Gestaltung des Aufenthaltstitels für Drittstaatenangehörige
  • vom 12.04.2011

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

  • bundestag.de

    Gesetz zur Anpassung des deutschen Rechts an die Verordnung (EG) Nr. 380/2008 des Rates vom 18. April 2008 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1030/2002 zur einheitlichen Gestaltung des Aufenthaltstitels für Drittstaatenangehörige

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung

  • 28.10.2010   BT   Gesetzentwurf zu elektronischem Aufenthaltstitel vorgelegt
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BVerwG, 19.03.2013 - 1 C 12.12

    Niederlassungserlaubnis; Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG; Rechtsschutzbedürfnis;

    Der Gebührenbescheid vom 15. Juni 2011, der die Verlängerung der nach § 4 Abs. 5 AufenthG ausgestellten Aufenthaltserlaubnis betrifft, findet seine Rechtsgrundlage in § 69 AufenthG i.d.F. des Gesetzes zur Anpassung des deutschen Rechts an die Verordnung (EG) Nr. 380/2008 des Rates vom 18. April 2008 zur Änderung der Verordnung Nr. 1030/2002 zur einheitlichen Gestaltung des Aufenthaltstitels für Drittstaatenangehörige - EGV380/2008AnpG - vom 12. April 2011 (BGBl I S. 610) i.V.m. § 45 Nr. 2 Buchst. b AufenthV i.d.F. vom 2. August 2010 (BGBl I S. 1134) - AufenthV 2010/2011.

    Als vergleichbares Dokument ist auch hier die Unionsbürgern seinerzeit noch ausgestellte Bescheinigung über das Aufenthaltsrecht nach § 5 Abs. 1 FreizügG/EU in der damals anwendbaren Fassung des Gesetz zur Anpassung des deutschen Rechts an die Verordnung (EG) Nr. 380/2008 des Rates vom 18. April 2008 zur Änderung der Verordnung Nr. 1030/2002 zur einheitlichen Gestaltung des Aufenthaltstitels für Drittstaatenangehörige - EGV380/2008AnpG - vom 12. April 2011 (BGBl I S. 610) heranzuziehen, die nach § 47 Abs. 3 AufenthV 2010/2011 weiterhin unentgeltlich ausgestellt wurde.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 07.10.2011 - L 19 AS 1560/11

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Nach dem Gesetz über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern (FreizügG/EU) vom 30.07.2004 (BGBl. I 1950), hier anzuwenden i.d.F. des Gesetzes vom 12.04.2011, BGBl. I 610) ist die Antragstellerin - zumindest für Zeit ab Antragstellung bei Gericht am 21.06.2011 - nicht freizügigkeitsberechtigt.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 07.12.2011 - L 19 AS 1956/11

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    a) Nach dem Gesetz über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern (FreizügG/EU) vom 30.07.2004 (BGBl. I 1950), hier anzuwenden i.d.F. des Gesetzes vom 12.04.2011, BGBl. I 610), ist die Antragstellerin - zumindest für Zeit ab Antragstellung bei Gericht am 23.09.2011 - nicht freizügigkeitsberechtigt.
  • VG Aachen, 10.11.2014 - 8 L 653/14

    Erteilung einer schriftlichen Bestätigung der Aufenthaltserlaubnis mit

    Dass der Gesetzgeber die Form der Plastikkarte als qualifiziertes Formerfordernis für die Erteilung eines Aufenthaltstitels vorgesehen hat, ergibt sich auch nicht aus der Gesetzesbegründung, BT-Drucks. 17/3354 [15].
  • SG Duisburg, 11.02.2013 - S 33 AS 94/13

    Anspruch auf Gewährung von Leistungen nach dem SGB II bei Gefährdung der

    aa) Nach dem Gesetz über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern (FreizügG/EU) vom 30.07.2004 (BGBl. I 1950), hier anzuwenden i.d.F. des Gesetzes vom 12.04.2011, BGBl. I 610), ist die Antragstellerin - zumindest für Zeit ab Antragstellung bei Gericht am 11.01.2013 - nicht freizügigkeitsberechtigt.
  • VG Köln, 29.07.2011 - 19 K 1998/11

    Asyl; Flüchtlingseigenschaft; Ghana; Zwangsbeschneidung; Glaubwürdigkeit;

    Die Klägerin hat keinen Anspruch auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft gemäß § 60 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes (in der Fassung der Bekanntmachung vom 25.02.2008 - BGBl. I 162 -, zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 12.4.2011 - BGBl. I 610 -) - AufenthG -.
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