Gesetzgebung
   BGBl. I 2012 S. 1030   

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BGBl. I 2012 S. 1030 (https://dejure.org/2012,92117)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2012 Teil I Nr. 20, ausgegeben am 11.05.2012, Seite 1030
  • Gesetz zur Änderung des Gemeindefinanzreformgesetzes und von steuerlichen Vorschriften
  • vom 08.05.2012

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

  • bundestag.de

    Gesetz zur Änderung des Gemeindefinanzreformgesetzes und von steuerlichen Vorschriften

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (6)

  • 22.12.2011   BT   Änderungen beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer
  • 25.01.2012   BT   EuGH-Urteil zwingt zu höherer Mehrwertsteuer für Pferde
  • 08.02.2012   BT   Experten haben Bedenken gegen Besteuerung einiger ausländischer Dividenden
  • 29.02.2012   BT   Arbeitgeber darf Smartphones und Software steuerfrei überlassen
  • 02.03.2012   BT   Gemeindefinanzreformgesetz (in: Vorschau auf die Sitzungen vom 7. bis 9. März)
  • 06.03.2012   BT   Höchstbeträge im Gemeindefinanzreformgesetz angehoben (in: Die Beschlüsse des Bundestages am 8. März)
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • VG Köln, 02.08.2012 - 13 K 1221/10

    Kostentragungspflicht für die Entsorgung gebrauchter Verkaufsverpackungen aus

    Die Tätigkeit der Klägerin ist gemäß § 2 Abs. 3 des Umsatzsteuergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. Februar 2005 (BGBl. I S. 386), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 8. Mai 2012 (BGBl. I S. 1030), umsatzsteuerpflichtig, da sie ebenso wie die Abfallberatung nach § 6 Abs. 3 Satz 10 VerpackV 1998 als Betrieb gewerblicher Art im Sinne des § 4 Abs. 1 des Körperschaftsteuergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 2002 (BGBl. I S. 4144), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 7. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2592), anzusehen ist.
  • VG Köln, 02.08.2012 - 13 K 3234/11

    Ableitung eines Anspruchs eines öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers auf

    Die Tätigkeit der Klägerin ist gemäß § 2 Abs. 3 des Umsatzsteuergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. Februar 2005 (BGBl. I S. 386), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 8. Mai 2012 (BGBl. I S. 1030), umsatzsteuerpflichtig, da sie ebenso wie die Abfallberatung nach § 6 Abs. 3 Satz 10 VerpackV 1998 als Betrieb gewerblicher Art im Sinne des § 4 Abs. 1 des Körperschaftsteuergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 2002 (BGBl. I S. 4144), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 7. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2592), anzusehen ist.
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