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   BGBl. I 2012 S. 1703   

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BGBl. I 2012 S. 1703 (https://dejure.org/2012,92025)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2012 Teil I Nr. 37, ausgegeben am 20.08.2012, Seite 1703
  • Sechste Verordnung zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften
  • vom 25.07.2012

Verordnungstext

Gesetzesbegründung

  • bundestag.de

    Sechste Verordnung zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BVerwG, 28.05.2014 - 6 C 4.13

    Bundespolizei; Bahnpolizei; sachliche Zuständigkeit; Bahnhofsvorplatz;

    Maßgeblich für die Bestimmung des Begriffs "Bahnanlage" ist § 4 Abs. 1 der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung vom 8. Mai 1967 (BGBl II 1967 S. 1563), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 25. Juli 2012 (BGBl I S. 1703) geändert worden ist (EBO).
  • VGH Bayern, 04.12.2012 - 8 ZB 11.1881

    Eine Änderungsmaßnahme an der Kreuzung einer Bahnlinie mit einer Straße ist für

    Dazu gehört auch eine reguläre Fahrgeschwindigkeit (vgl. § 40 Abs. 2 der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung vom 8.5.1967 [BGBl. II 1563] - EBO -, zuletzt geändert durch Gesetz vom 25.7.2012 [BGBl. I 1703]), deren Wiederherstellung die streitbefangene Maßnahme dient.
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