Gesetzgebung
   BGBl. I 2014 S. 787   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,62809
BGBl. I 2014 S. 787 (https://dejure.org/2014,62809)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,62809) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2014 Teil I Nr. 27, ausgegeben am 26.06.2014, Seite 787
  • Gesetz über Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Leistungsverbesserungsgesetz)
  • vom 23.06.2014

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

  • bundestag.de

    Gesetz über Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Leistungsverbesserungsgesetz)

Literatur

  • hefam.de PDF

    Mütter-Rente: Oft viel weniger, statt wenig mehr

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (16)

  • 14.03.2014   BR   Rentenpaket - Keine Stellungnahme zum Rentenpaket
  • 25.03.2014   BT   Rentenpaket erreicht den Bundestag
  • 27.03.2014   BT   Rentenpläne der Regierung im Bundestag
  • 27.03.2014   BT   Leistungsverbesserungen in der Rentenversicherung (in: Ruanda, Barrierefreiheit, Syrien, Pflege)
  • 03.04.2014   BT   Hitzige Debatte über das Rentenpaket
  • 05.05.2014   BT   Frühverrentung nein, Leistungseinbußen ja
  • 05.05.2014   BT   Experten erwarten keine Frühverrentungswelle
  • 15.05.2014   BT   Rentenreform (in: Rentenpaket, EEG-Umlage, Plebiszite)
  • 19.05.2014   BT   Bundestag stimmt über Rentenpaket ab
  • 21.05.2014   BT   Ausschuss stimmt für Rentenpaket
  • 21.05.2014   BT   Rentenpaket verabschiedet (in: Bundestagsbeschlüsse vom 21. bis 23. Mai)
  • 23.05.2014   BT   Bundestag beschließt das Rentenpaket
  • 13.06.2014   BR   Rentenpaket - Rentenpaket
  • 13.06.2014   BR   Rentenpaket - Rentenpaket
  • 01.07.2014 BReg Rentenpaket tritt in Kraft - Spürbarer Unterschied für viele Menschen
  • 22.12.2014   BT   Rentenpaket verabschiedet (in: Wichtige Beschlüsse des Bundestages 2014)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (168)

  • BSG, 12.09.2017 - B 11 AL 25/16 R

    Ruhen des Arbeitslosengeldes - Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe - Abschluss eines

    Hingegen beruhte nach den Feststellungen des LSG die Entscheidung der Klägerin, sich entgegen dieser Absicht dennoch arbeitslos zu melden, den Rentenbeginn hinauszuschieben und (erst) ab 1.3.2016 eine (abschlagsfreie) Rente in Anspruch zu nehmen auf einem nachträglichen, im Jahre 2014 gefassten Entschluss, dessen Grund die erst durch das Gesetz über Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-LeistungsverbesserungsG idF der Bekanntmachung vom 23.6.2014, BGBl I 787) mit Wirkung zum 1.7.2014 neu eingeführte abschlagsfreie Rente für besonders langjährige Versicherte war.
  • BAG, 11.02.2015 - 7 AZR 17/13

    Befristung - Fortführung des Vertrags nach Rentenbeginn

    a) Nach dieser Regelung, die durch das Gesetz über Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung (BGBl. I 2014 S. 787) mit Wirkung zum 1. Juli 2014 in das Gesetz eingefügt worden ist, können die Arbeitsvertragsparteien, die eine Altersgrenzenregelung vereinbart haben, den Beendigungszeitpunkt durch Vereinbarung während des Arbeitsverhältnisses, ggf. auch mehrfach, hinausschieben.
  • BAG, 19.12.2018 - 7 AZR 70/17

    Altersgrenze - Hinausschieben des Beendigungszeitpunkts

    Die Vorschrift ist durch das Gesetz über Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung (BGBl. I 2014 S. 787) mit Wirkung zum 1. Juli 2014 in das Gesetz eingefügt worden.

    Mit dieser Regelung will es der Gesetzgeber den Arbeitsvertragsparteien ermöglichen, das Arbeitsverhältnis nach Erreichen der Regelaltersgrenze einvernehmlich für einen von vornherein bestimmten Zeitraum fortsetzen zu können, um beispielsweise eine Übergangsregelung bis zu einer Nachbesetzung zu schaffen oder den Abschluss laufender Projekte zu ermöglichen (BT-Drs. 18/1489 S. 25) .

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

BGBl Benachrichtigung

Lassen Sie sich per E-Mail benachrichtigen, wenn eine neue BGBl-Ausgabe erscheint.


zur Funktion
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht