Gesetzgebung
BGBl. I 2016 S. 1142 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 2016 Teil I Nr. 23, ausgegeben am 17.05.2016, Seite 1142
- Gesetz zur Umsetzung der prüfungsbezogenen Regelungen der Richtlinie 2014/56/EU sowie zur Ausführung der entsprechenden Vorgaben der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 im Hinblick auf die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse (Abschlussprüfungsreformgesetz - AReG)
- vom 10.05.2016
Gesetzestext
Gesetzesbegründung (2)
- Deutscher Bundestag (Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens, mit Materialien)
- Bundesgerichtshof (Weitergehende Gesetzgebungsmaterialien, u.a. Referentenentwurf, Anhörung)
Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (9)
- 12.01.2016 BT Bessere Kontrolle der Finanzwirtschaft
- 19.01.2016 BT Abschlussprüfungsreformgesetz (in: Diese Woche im Plenum des Bundestages)
- 22.02.2016 BT Bilanzprüfungsreform im Finanzwesen
- 22.02.2016 BT Zustimmung zur Reform des Abschlussprüferrechts
- 09.03.2016 BT Abschlussprüfungsreformgesetz (in: Diese Woche im Plenum des Bundestages)
- 11.03.2016 BT Prüfungsergebnisse sollen aussagekräftiger werden
- 16.03.2016 BT Strengere Kriterien für Abschlussprüfung
- 17.03.2016 BT Bundestag beschließt bessere Bilanzprüfung
- 18.03.2016 BT Reform der Abschlussprüfungen beschlossen (in: Bundestagsbeschlüsse am 16. und 17. März)
Wird zitiert von ...
- OLG Frankfurt, 09.08.2016 - WpÜG 1/16
Bestandskraft einer Fehlerfeststellung im Enforcement-Verfahren
Dies hat offensichtlich auch der Gesetzgeber so gesehen, wenn er in den Gesetzesmaterialien zu § 342b HGB n.F. und § 37o WpHG n.F. darauf hinweist, dass es sich bei den nunmehr ausdrücklich sowohl für die F als auch für die Antragsgegnerin normierten Möglichkeiten zur Fortsetzung des Enforcement-Verfahrens nach Delisting lediglich um eine Klarstellung und somit nicht um eine materielle Änderung der bisherigen Rechtslage handelt, die außerdem der bisherigen Rechtsprechung des Senats entspricht (vgl. u.a. BT-Drucksache 18/7219, 54).
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