Gesetzgebung
BGBl. I 2017 S. 2513 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 2017 Teil I Nr. 48, ausgegeben am 21.07.2017, Seite 2513
- Gesetz zur Regelung des Rechts auf Kenntnis der Abstammung bei heterologer Verwendung von Samen
- vom 17.07.2017
Gesetzestext
Gesetzesbegründung (2)
- Deutscher Bundestag (Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens, mit Materialien)
- Bundesgerichtshof (Weitergehende Gesetzgebungsmaterialien, u.a. Referentenentwurf, Stellungnahmen, Anhörung)
Meldungen
- raheinemann.de
Kinder aus künstlicher Befruchtung sollen Auskunft über die eigene Abstammung erhalten
Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (4)
- 28.02.2017 BT Auskunft über die eigene Abstammung
- 16.03.2017 BT Recht auf Kenntnis der Abstammung bei Samenspende
- 29.03.2017 BT Komplexer Abstammungsgesetzentwurf
- 17.05.2017 BT Bundestag will Einrichtung eines Samenspenderregisters beschließen
Literatur
- lto.de
Gesetz über Samenspenderregister: "Im Mittelpunkt steht das Kind"
Wird zitiert von ...
- BGH, 10.10.2018 - XII ZB 231/18
Ehefrau der Kindesmutter wird nicht aufgrund der Ehe zum rechtlichen …
Denn der Samen, mithilfe dessen das Kind gezeugt wurde, wurde vor dem am 1. Juli 2018 erfolgten Inkrafttreten des Gesetzes zur Regelung des Rechts auf Kenntnis der Abstammung bei heterologer Verwendung von Samen vom 17. Juli 2017 (BGBl. I S. 2513) verwendet.
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