Gesetzgebung
   BGBl. I 2017 S. 3214   

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https://dejure.org/2017,30511
BGBl. I 2017 S. 3214 (https://dejure.org/2017,30511)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2017 Teil I Nr. 58, ausgegeben am 23.08.2017, Seite 3214
  • Gesetz zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (Betriebsrentenstärkungsgesetz)
  • vom 17.08.2017

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

  • bundestag.de

    Gesetz zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (Betriebsrentenstärkungsgesetz)

Meldungen (7)

  • otto-schmidt.de

    Neuer Teilungsgegenstand in der Betriebsrente: die Beitragsrente

  • bund-verlag.de

    Neues Gesetz soll beim Sparen helfen

  • beck-blog

    Bundesrat will Änderungen bei Betriebsrenten [14.02.2017]

  • beck-blog

    Betriebsrentenstärkungsgesetz verabschiedet

  • arbrb.de

    Was der Gesetzgeber wirklich will: Die Korrektur der Korrektur

  • deloitte-tax-news.de

    Betriebsrentenstärkungsgesetz: Bundestag verabschiedet Gesetz

  • noerr.com

    Das Betriebsrentenstärkungsgesetz kommt! Die wichtigsten Neuerungen für Arbeitgeber kurz zusammengefasst

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (7)

  • 03.03.2017   BT   Betriebsrente soll stärker genutzt werden
  • 17.03.2017   BT   Anhörung zur geplanten Stärkung der Betriebs­renten
  • 27.03.2017   BT   Experten: Nachbessern bei der Betriebsrente
  • 22.05.2017   BT   Bundestag stimmt über betriebliche Altersvorsorge ab
  • 31.05.2017   BT   Reform der Betriebsrente und Renteneinheit
  • 27.06.2017   BR   Betriebsrentenstärkungsgesetz - Stärkung der Betriebsrenten
  • 23.08.2017   BR   Betriebsrentenstärkungsgesetz - Bundesrat stimmt Stärkung der Betriebsrenten zu
 
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Wird zitiert von ... (76)

  • BAG, 10.12.2019 - 3 AZR 122/18

    Betriebsrentenanpassungsprüfung - Ausschluss bei Pensionskassenrente mit

    a) Das Landesarbeitsgericht hat die aktuelle Fassung von § 16 Abs. 3 Nr. 2 BetrAVG wegen § 30c Abs. 1a BetrAVG, eingefügt durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz vom 17. August 2017 mit Wirkung vom 24. August 2017 (BGBl. I S. 3214, veröffentlicht am 23. August 2017, Art. 1 Nr. 15, Art. 17 Abs. 2) , für anwendbar gehalten.
  • BSG, 08.07.2020 - B 12 KR 1/19 R

    Kranken- und Pflegeversicherung - Beitragspflicht von Kapitalleistungen aus einer

    Die durch das Gesetz zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (Betriebsrentenstärkungsgesetz) vom 17.8.2017 (BGBl I 3214) eingeführte Vorschrift des § 229 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 Halbsatz 2 SGB V, wonach bei den Renten der betrieblichen Altersversorgung Leistungen aus Altersvorsorgevermögen iS des § 92 Einkommensteuergesetz (EStG) außer Betracht bleiben, ist erst zum 1.1.2018 (Art. 17 Abs. 1 Satz 1 Betriebsrentenstärkungsgesetz) und damit nach dem hier streitgegenständlichen Zeitraum ohne Rückwirkung in Kraft getreten.
  • BSG, 26.02.2019 - B 12 KR 17/18 R

    Kranken- und Pflegeversicherung - keine Auswirkungen der beitragsrechtlichen

    c) Im Recht der GKV kommt es für die Einstufung als Versorgungsbezug nicht darauf an, ob der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine Versorgungs- oder eine reine Versicherungszusage (vgl zur reinen Beitragszusage nunmehr § 1 Abs. 2 Nr. 2a BetrAVG in der Fassung des Betriebsrentenstärkungsgesetzes vom 17.8.2017, BGBl I 3214) erteilt hat.

    Der Gleichheitssatz ist nicht wegen der beitragsrechtlichen Privilegierung sog Riesterrentner durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz vom 17.8.2017 (BGBl I 3214) verletzt.

    Die wegen einer betrieblichen Riesterrente gezahlten Beiträge werden hingegen aus dem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsentgelt aufgebracht (vgl BT-Drucks 18/11286 S 52) , und sind damit in der Ansparphase dem Beitragsrecht unterworfen.

    Mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz sollte die betriebliche Altersversorgung in kleinen und mittleren Betrieben ausgebaut und Anreize für Geringverdiener gesetzt werden, ihre Versorgung im Alter zu verbessern (BT-Drucks 18/11286 S 1, 48 f) .

    Die angestrebte erhöhte Attraktivität der betrieblichen "Riesterrenten" für den Personenkreis der Geringverdiener zielte darauf ab, eine effizientere Möglichkeit zu schaffen, die Absenkung ihres Rentenniveaus zu kompensieren, die dazu beitragen kann, Grundsicherung im Alter zu verhindern (vgl BT-Drucks 18/11286 S 52) .

    Der Gesetzgeber geht anhand nachvollziehbarer Zahlen davon aus, dass die Gruppe der Riesterbetriebsrentner mit hohem Einkommen klein und nicht prägend ist (BT-Drucks 18/11286 S 51) .

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