Gesetzgebung
   BGBl. I 2018 S. 2639   

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BGBl. I 2018 S. 2639 (https://dejure.org/2018,42858)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 48, ausgegeben am 21.12.2018, Seite 2639
  • Gesetz zur Umsetzung des Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts
  • vom 18.12.2018

Gesetzestext

Gesetzesbegründung (2)

  • Bundesgerichtshof (Weitergehende Gesetzgebungsmaterialien, u.a. Referentenentwurf)
  • bundestag.de

    Gesetz zur Umsetzung des Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (2)

  • 01.10.2018   BT   Einheitliche Umsetzung von Lebenspartnerschaften in Ehen
  • 25.11.2018   BT   Angleichungen im Ehe- und Lebenspartner­schaftsrecht
 
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Wird zitiert von ...

  • VG Würzburg, 17.01.2019 - W 3 K 18.67

    Anspruch auf Aufnahme in eine Liste von Pflegeelternbewerbern

    Nach der Legaldefinition des Sozialgeheimnisses in § 35 Abs. 1 Satz 1 SGB I hat jeder Anspruch darauf, dass die ihn betreffenden Sozialdaten (§ 67 Abs. 1 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. Januar 2001 (BGBl. I S. 130), zuletzt geändert durch Art. 16 Gesetz zur Umsetzung des Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts vom 18. Dezember 2018 (BGBl. I S. 2639) - SGB X -) von den Leistungsträgern nicht unbefugt erhoben, verarbeitet oder genutzt werden.
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