Gesetzgebung
   BGBl. I 2018 S. 2651   

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https://dejure.org/2018,42860
BGBl. I 2018 S. 2651 (https://dejure.org/2018,42860)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 48, ausgegeben am 21.12.2018, Seite 2651
  • Gesetz zur Stärkung der Chancen für Qualifizierung und für mehr Schutz in der Arbeitslosenversicherung (Qualifizierungschancengesetz)
  • vom 18.12.2018

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

  • bundestag.de

    Gesetz zur Stärkung der Chancen für Qualifizierung und für mehr Schutz in der Arbeitslosenversicherung (Qualifizierungschancengesetz)

Meldungen (5)

  • beck-blog

    Saisonarbeit: Ursprünglich befristete Ausweitung wird Dauerregelung

  • tagesschau.de

    Qualifizierungschancengesetz: Weiterbildung für den Wandel [30.11.2018]

  • arbrb.de

    Vom BVerfG geforderte Anpassung des Tarifeinheitsgesetzes vom Bundestag und Bundesrat verabschiedet

  • weka.de

    Was bringt das Qualifizierungschancengesetz?

  • hensche.de

    Neue Regeln für Minijobs 2019

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (5)

  • 09.10.2018   BR   Qualitätsoffensive - Weiterbilden für die Jobs der Zukunft
  • 14.10.2018   BT   Regierung will Weiter­bildungs- und Qualifi­zier­ungsberatung stärken
  • 25.11.2018   BT   Regierung will Beitrag zur Arbeitslosenversicherung senken
  • 26.11.2018   BT   Anhörung zum Qualifi­zie­rungs­chancen­gesetz
  • 14.12.2018   BR   Qualifizierungsoffensive - Bundesrat macht den Weg frei für das Qualifizierungschancengesetz

Sonstiges

  • beck-blog

    Tarifeinheitsgesetz: dbb legt erneut Verfassungsbeschwerde ein

 
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Wird zitiert von ... (32)

  • BSG, 24.10.2023 - B 12 R 9/21 R

    Pool-Arzt im vertragszahnärztlichen Notdienst nicht automatisch selbstständig

    Eine geringfügige Beschäftigung liegt vor, wenn das Arbeitsentgelt aus dieser Beschäftigung regelmäßig im Monat 450 Euro nicht übersteigt (§ 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV idF des Gesetzes zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung vom 5.12.2012, BGBl I 2474) oder die Beschäftigung innerhalb eines Kalenderjahres auf längstens drei Monate oder 70 Arbeitstage nach ihrer Eigenart begrenzt zu sein pflegt oder im Voraus vertraglich begrenzt ist, es sei denn, dass die Beschäftigung berufsmäßig ausgeübt wird und ihr Entgelt 450 Euro im Monat übersteigt (§ 115 SGB IV idF des Tarifautonomiestärkungsgesetzes vom 11.8.2014, BGBl I 1348; § 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV idF des Qualifizierungschancengesetzes vom 18.12.2018, BGBl I 2651) .
  • BSG, 24.11.2020 - B 12 KR 34/19 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - gelegentlich ausgeübte Beschäftigung -

    Die Zeitgrenzen wurden zum 1.1.1979 auf "längstens zwei Monate oder fünfzig Arbeitstage" verkürzt (Art. 2 § 9 des 21. Rentenanpassungsgesetzes vom 25.7.1978, BGBl I 1089) und zum 1.1.2019 wieder auf "längstens drei Monate oder 70 Arbeitstage" angehoben (Art. 4 des Gesetzes zur Stärkung der Chancen für Qualifizierung und für mehr Schutz in der Arbeitslosenversicherung vom 18.12.2018, BGBl I 2651) .
  • BSG, 13.12.2023 - B 7 AS 24/22 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - abschließende Entscheidung nach vorläufiger

    b) Materiell-rechtlich beurteilt sich der Anspruch der Kläger nach §§ 19 ff iVm §§ 7 ff , §§ 20 ff SGB II in der Fassung, die das SGB II durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG vom 23.12.2016, BGBl I 3234) ab 1.1.2018 bzw ab 1.1.2019 durch das Teilhabechancengesetz (10. SGB II-ÄndG vom 17.12.2018, BGBl I 2583) und das Qualifizierungschancengesetz (QualChancenG vom 18.12.2018, BGBl I 2651) erhalten hat (Geltungszeitraumprinzip, vgl BSG vom 19.10.2016 - B 14 AS 53/15 R - SozR 4-4200 § 11 Nr. 78 RdNr 15 mwN).
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