Gesetzgebung
   BGBl. I 2019 S. 1048   

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BGBl. I 2019 S. 1048 (https://dejure.org/2019,19864)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2019 Teil I Nr. 26, ausgegeben am 15.07.2019, Seite 1048
  • Sechsundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (26. BAföGÄndG)
  • vom 08.07.2019

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

  • bundestag.de

    Sechsundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (26. BAföGÄndG)

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung

  • 05.03.2019   BR   BAföG - Länder beraten geplante BAföG-Reform
 
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Wird zitiert von ...

  • OVG Hamburg, 22.09.2022 - 4 Bf 106/22

    Ausbildungsförderung: Förderung nach Überschreiten der Altersgrenze

    Der Klägerin steht, da sie bei Beginn des Ausbildungsabschnitts am 16. August 2018 die in § 10 Abs. 3 Satz 1 Bundesausbildungsförderungsgesetz - BAföG - (in der seit dem 28. Oktober 2010 bis zum 21. Juli 2022 gültigen Fassung vom 24. Oktober 2010 <BGBl. I S. 1422>, s. zuletzt die Fassung vom 8. Juli 2019 <BGBl. I 1048>) für ihre Ausbildung geregelte Altersgrenze überschritten hatte, die begehrte Förderungsleistung nicht zu.

    Insbesondere kann sich die Klägerin nicht auf § 10 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 BAföG (i.d.F. v. 8. Juli 2019 <BGBl. I 1048>) stützen.

    Nach § 66a Abs. 2 Hs. 1 BAföG (i.d.F. v. 8. Juli 2019 <BGBl. I S. 1048>) ist nämlich u.a. § 10 BAföG in der durch Art. 1 des Gesetzes vom 8. Juli 2019 (BGBl. S. 1048) geänderten Fassung erst ab dem 1. August 2019 anzuwenden.

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