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   BGBl. I 2019 S. 2053   

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BGBl. I 2019 S. 2053 (https://dejure.org/2019,43042)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2019 Teil I Nr. 46, ausgegeben am 12.12.2019, Seite 2053
  • Gesetz zur Modernisierung der Strukturen des Besoldungsrechts und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften (Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz - BesStMG)
  • vom 09.12.2019

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

  • bundestag.de

    Gesetz zur Modernisierung der Strukturen des Besoldungsrechts und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften (Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz - BesStMG)

 
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Wird zitiert von ...

  • BVerwG, 16.07.2020 - 2 C 7.19

    Kürzung und Rückforderung von Dienstbezügen wegen der Anrechnung anderweitiger

    Die Regelung des § 9a Abs. 2 BBesG, eingefügt durch Art. 1 Nr. 1 des Fünften Gesetzes zur Änderung besoldungsrechtlicher Vorschriften vom 28. Mai 1990, (BGBl. I S. 967), neugefasst durch Art. 2 Nr. 7 des Dienstrechtsneuordnungsgesetzes - DNeuG - vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160), zuletzt geändert durch Art. 1 Nr. 48 des Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetzes - BesStMG - vom 9. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2053), betrifft die Anrechnung anderweitiger Bezüge von Beamten oder Richtern, die nach der allgemeinen Norm des § 29 BBG einer öffentlichen oder anderen Einrichtung zur Dienstleistung zugewiesen sind.
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