Gesetzgebung
BGBl. I 2019 S. 2562 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 2019 Teil I Nr. 49, ausgegeben am 18.12.2019, Seite 2562
- Gesetz für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation (Digitale-Versorgung-Gesetz - DVG)
- vom 09.12.2019
Gesetzestext
Gesetzesbegründung
- bundestag.de
Gesetz für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation (Digitale-Versorgung-Gesetz - DVG)
Wird zitiert von ...
- BVerfG, 19.03.2020 - 1 BvQ 1/20
Eilantrag gegen Auswertung von Krankenversicherungsdaten bei offenen …
Der Antrag ist darauf gerichtet, den Vollzug der durch Art. 1 des Gesetzes für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation vom 9. Dezember 2019 (BGBl I S. 2562 ff.) in das Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) eingefügten § 68a Abs. 5 und §§ 303a bis 303f SGB V im Wege des Erlasses einer einstweiligen Anordnung durch das Bundesverfassungsgericht (§ 32 BVerfGG) außer Kraft zu setzen, hilfsweise § 68a Abs. 5 SGB V nur mit einem Einwilligungserfordernis und § 303b Abs. 1 SGB V nur mit einer Widerspruchsmöglichkeit der gesetzlich Versicherten anzuwenden.