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   BGBl. II 1971 S. 1285   

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BGBl. II 1971 S. 1285 (https://dejure.org/1971,4691)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1971 Teil II Nr. 57, ausgegeben am 03.12.1971, Seite 1285
  • Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Wiener Übereinkommens über konsularische Beziehungen vom 24. April 1963
  • vom 30.11.1971
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 20.10.2016 - V ZB 106/15

    Haftanordnung zur Sicherung der Abschiebung nach dem Ablauf der Frist zur

    Der Betroffene war zwar gemäß Art. 73 Abs. 2 WÜK jedenfalls auch nach Art. 36 WÜK zu belehren, weil Tunesien Vertragsstaat des Wiener Übereinkommens über den konsularischen Dienst ist (Bekanntmachung vom 30. November 1971, BGBl. II S. 1285).
  • BFH, 13.11.1996 - I R 119/95

    Gemeinschaftliche Einkünfte aus selbstgenutztem Wohneigentum - Wohnsitzgebundene

    Allerdings bestimmt Art. 49 Abs. 1 des Wiener Übereinkommens über konsularische Beziehungen -WÜK- (BGBl II 1969, 1585, und BGBl II 1971, 1285), daß Konsularbeamte und Bedienstete des Verwaltungs- und technischen Personals sowie die mit ihnen im gemeinsamen Haushalt lebenden Familienmitglieder von allen staatlichen, regionalen und kommunalen Personal- und Realsteuern oder -abgaben befreit sind.
  • BGH, 12.05.2011 - V ZB 23/11

    Anordnung einer Haft zur Sicherung der Abschiebung ist bei fehlender

    Diese Belehrungspflicht besteht gegenüber dem Betroffenen, weil sein Heimatland Nigeria Vertragsstaat des Wiener Konsularü5 bereinkommens ist (Bekanntmachung vom 30. November 1971, BGBl. II S. 1285).
  • FG Köln, 24.01.2001 - 12 K 7040/98

    Ständige Ansässigkeit eines Botschaftsmitarbeiters in Deutschland

    Nach allgemeiner Ansicht ist der Begriff der ständig ansässigen Person im Sinne der Vorschrift identisch mit dem entsprechenden Begriff in Artikel 37 WÜD (vgl. für die Parallelvorschriften des § 3 Nr. 29 b EStG und Artikel 49 Abs. 1 des Wiener Übereinkommens über konsularische Beziehungen - WÜK -, BGBl II 1969, 1585, und BGBl II 1971, 1285, BFH-Urteil in BFH/NV 1987, 664 m. w. N.).
  • VG Saarlouis, 22.09.2016 - 6 K 1897/14

    Heranziehung eines Ausländers zu den Kosten seiner Abschiebung; Abschiebungshaft

    Das Abkommen ist in Deutschland durch Gesetz vom 26.08.1969 in Kraft getreten (BGBl. 1969 II S.1585), für Algerien bereits am 19.03.1967 (BGBl. 1971 II S. 1285).
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