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   BGBl. II 1971 S. 1314   

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BGBl. II 1971 S. 1314 (https://dejure.org/1971,3058)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1971 Teil II Nr. 60, ausgegeben am 18.12.1971, Seite 1314
  • Bekanntmachung über das Inkrafttreten der Verträge des Weltpostvereins (Tokio 1969)
  • vom 01.12.1971
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 31.01.1980 - III ZR 152/78

    Haftung für beschlagnahmte Postsendung

    Die Vorinstanzen sind davon ausgegangen, daß sich die Haftung der Beklagten für die streitigen Sendungen nach den Bestimmungen des Weltpostvertrages von Tokio vom 14. November 1969 (BGBl II 1971, 245, 283) - WPV-Tokio - richtet, der für die Bundesrepublik Deutschland am 1. Juli 1971 in Kraft getreten ist (Bekanntmachung vom 1. Dezember 1971, BGBl II 1314).
  • BGH, 31.01.1980 - III ZR 163/77

    Haftungsanspruch auf dem Gebiet des Postwesens - Haftung der Postverwaltungen für

    Die Vorinstanzen sind zutreffend davon ausgegangen, daß sich die Haftung der Beklagten für die streitigen Sendungen nach den Bestimmungen des Weltpostvertrages von Tokio vom 14. November 1969 (BGBl II 1971, 245, 283) - WPV-Tokio - richtet, der zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Syrien mit Wirkung vom 1. Juli 1971 in Kraft getreten ist (Bekanntmachung vom 1. Dezember 1971 BGBl II 1314).
  • BGH, 31.01.1980 - III ZR 50/79
    Die Vorinstanzen sind davon ausgegangen, daß sich die Haftung der Beklagten für die streitigen Sendungen nach den Bestimmungen des Weltpostvertrages von Tokio vom 14. November 1969 (BGBl II 1971, 245, 283) - WPV-Tokio - richtet, der für die Bundesrepublik Deutschland am 1. Juli 1971 in Kraft getreten ist (Bekanntmachung vom 1. Dezember 1971, BGBl II 1314).
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