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   BGBl. II 1974 S. 1231   

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BGBl. II 1974 S. 1231 (https://dejure.org/1974,4529)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1974 Teil II Nr. 55, ausgegeben am 26.09.1974, Seite 1231
  • Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR)
  • vom 23.07.1974
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Bremen, 08.02.2007 - 2 U 89/04

    Beschädigung einer Maschine während aufgrund falscher Sicherung bei einem

    Diese Bestimmung ist anwendbar, weil sowohl das Königreich Spanien als auch die Bundesrepublik Deutschland Vertragspartner der Convention relative au contrat de transport international de marchandises par route (CMR) sind (vgl. Bekanntmachung vom 28. Dezember 1961 [BGBl. II 1962 S. 12: für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft seit dem 5. Februar 1962; Bekanntmachung vom 23. Juli 1974 [BGBl. II S 1231: für das Königreich Spanien in Kraft seit dem 13. Mai 1974]), die Beförderung von Bergara nach Kempen vorgenommen wurde und die Beklagte als Vergütung einen bestimmten Betrag vereinbart hatte, der (die) Kosten für die Beförderung einschloss, so dass sie hinsichtlich der Beförderung die Rechte und Pflichten eines Frachtführers - oder Verfrachters - hatte (§ 459 Satz 1 HGB).
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