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   BGBl. II 1980 S. 1093   

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BGBl. II 1980 S. 1093 (https://dejure.org/1980,10916)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1980 Teil II Nr. 36, ausgegeben am 03.09.1980, Seite 1093
  • Gesetz zu dem Europäischen Übereinkommen vom 24. April 1967 über die Adoption von Kindern
  • vom 25.08.1980

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

 
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Wird zitiert von ... (8)

  • BVerfG, 19.02.2013 - 1 BvL 1/11

    Sukzessivadoption

    Im Rahmen einer großen Anfrage zur Verfassungsmäßigkeit der bestehenden Ungleichbehandlung eingetragener Lebenspartnerschaften gegenüber Ehen (vgl. BTDrucks 17/4112, S. 3) antwortete die Bundesregierung am 21. Dezember 2011, eine Zweit- oder Kettenadoption für Lebenspartner sei durch Art. 6 Abs. 2 des für Deutschland verbindlichen Europäischen Übereinkommens über die Adoption von Kindern (EuAdÜbEink) vom 24. April 1967 (ETS No. 58, UNTS vol. 634 p. 256, BGBl II 1980 S. 1093) verboten.
  • BVerfG, 12.10.1988 - 1 BvR 818/88

    Sorgerechtsprozeß

    bb) Bei Adoptionsverfahren sind das Gesetz über die Vermittlung der Annahme als Kind -- Adoptionsvermittlungsgesetz (AdVermiG) -- vom 2. Juli 1976 (BGBl. I S. 1762) und das Europäische Übereinkommen über die Adoption von Kindern vom 24. April 1967 (transformiert durch Bundesgesetz vom 25. August 1980 -- BGBl. II S. 1093 -) zu beachten.
  • BVerwG, 19.02.2015 - 1 C 17.14

    Adoption; Annahme als Kind; Antragstellung; Zeitpunkt der Antragstellung;

    a) Die durch das Gesetz vom 25. Juli 1986 (BGBl. I S. 1142) eingefügte Vorverlagerung des Anknüpfungszeitpunktes für einen gesetzlichen Staatsangehörigkeitserwerb durch Adoption auf den Zeitpunkt der Antragstellung berücksichtigt Art. 3 des Europäischen Übereinkommens vom 24. April 1967 über die Adoption von Kindern - Europäisches Adoptionsübereinkommen - (BGBl. 1980 II S. 1093 und 1981 II S. 72) und passt im Kern die Reichweite des gesetzlichen Staatsangehörigkeitserwerbs dem Geltungsbereich dieses Abkommens an (s.a. BVerwG, Urteil vom 14. Oktober 2003 - 1 C 20.02 - BVerwGE 119, 111 ).
  • BVerwG, 14.10.2003 - 1 C 20.02

    Adoption; Kindesadoption; Minderjährigenadoption; Annahme als Kind; Annahme eines

    In der Gesetzesbegründung ist hierzu ferner ausgeführt, die Änderung berücksichtige Art. 3 des Europäischen Übereinkommens vom 24. April 1967 über die Adoption von Kindern Europäisches Adoptionsübereinkommen (BGBl 1980 II S. 1093 und 1981 II S. 72).
  • OLG Hamburg, 22.12.2010 - 2 Wx 23/09

    Vorlage an das Bundesverfassungsgericht: Verfassungsmäßigkeit des Verbots der

    Das im Jahr 1968 in Kraft getretene Europäische Übereinkommen hat die Bundesrepublik Deutschland mit Gesetz vom 25.08.1980 (BGBl. II S. 1093) ratifiziert.
  • OLG Schleswig, 13.09.2007 - 2 W 227/06

    Ausschluss einer Adoption nach pakistanischem Recht als Verstoß gegen deutschen

    So bestimmt Artikel 12 des Gesetzes zu dem europäischen Übereinkommen vom 24.04.1967 über die Adoption von Kindern vom 25.08.1980 (Bundesgesetzblatt II S. 1093), dass die Rechtsordnung einer Person nicht deshalb untersagen darf, ein Kind anzunehmen, weil sie ein eheliches Kind hat oder haben könnte.".
  • OLG Schleswig, 31.05.2001 - 2 W 69/01

    Adoption nach türkischem Recht - Kinderlosigkeit - ordre public

    So bestimmt Art. 12 des Gesetzes zu dem Europäischen Übereinkommen vom 24.04.1967 über die Adoption von Kindern vom 25.08.1980 (BGBl. II S. 1093), daß die Rechtsordnung einer Person nicht deshalb untersagen darf, ein Kind anzunehmen, weil sie ein eheliches Kind hat oder haben könnte.
  • VG Köln, 21.07.2010 - 10 K 5155/09

    Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises aufgrund der Annahme als Kind;

    Mit dieser Änderung sollte unter Vermeidung der Anwendung von Kollisionsregeln insbesondere in Art. 7 EGBGB n.F., wonach außer der Geschäftsfähigkeit auch die Rechtsfähigkeit dem Heimatrecht unterliegt, eine klarstellende Regelung zur Minderjährigkeit in Form einer festen Altersgrenze geschaffen und Art. 3 des Europäischen Übereinkommens vom 24.04.1967 über die Adoption von Kindern (BGBl. 1980 II S. 1093) berücksichtigt werden, vgl. Begründung zum Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Internationalen Privatrechts, BT- Drs.
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