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   BGBl. II 1990 S. 1317   

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BGBl. II 1990 S. 1317 (https://dejure.org/1990,16954)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1990 Teil II Nr. 38, ausgegeben am 13.10.1990, Seite 1317
  • Gesetz zu dem Vertrag vom 12. September 1990 über die abschließende Regelung in bezug auf Deutschland
  • vom 11.10.1990

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

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Wird zitiert von ... (32)

  • BVerwG, 21.06.2005 - 2 WD 12.04

    Befehl; Gehorsam; Unverbindlichkeit von Befehlen; Gewissensfreiheit;

    Dies gilt um so mehr, als sich Deutschland im Zuge der Wiedervereinigung in Art. 2 des Vertrages über die abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland (so genannter Zwei-Plus-Vier-Vertrag) vom 12. September 1990 (BGBl. II S. 1318), der die maßgebliche Grundlage der im Jahre 1990 erfolgten Herstellung der staatlichen Einheit Deutschlands bildet, völkerrechtlich verpflichtet hat, dafür zu sorgen, "dass von deutschem Boden nur Frieden ausgehen wird".
  • BVerfG, 23.04.1991 - 1 BvR 1170/90

    Bodenreform I

    Die außenpolitischen Bedingungen für die Herstellung der deutschen Einheit wurden durch die sogenannten Zwei- plus-Vier-Verhandlungen zwischen den beiden deutschen Staaten und den vier alliierten Sieger- (und ehemaligen Besatzungs-) Mächten geschaffen, die zum Abschluß des Vertrages vom 12. September 1990 über die abschließende Regelung in bezug auf Deutschland (BGBl. 1990 II S. 1318 ff.) führten.
  • BGH, 26.06.2003 - III ZR 245/98

    Distomo-Prozeß vor dem BGH

    b) Das Londoner Schuldenabkommen ist jedoch durch die abschließende Regelung in bezug auf Deutschland ("Zwei-plus-Vier-Vertrag" vom 12. September 1990, BGBl. II S. 1318; in Kraft seit dem 15. März 1991, BGBl. II S. 585) im Zusammenhang mit der Wiedervereinigung Deutschlands als Moratorium gegenstandslos geworden.
  • BVerfG, 22.11.2001 - 2 BvE 6/99

    Antrag der PDS in Sachen NATO-Konzept zurückgewiesen

    ff) Jeder Einsatz deutscher Streitkräfte, der nicht von Art. 5 NATO-Vertrag gedeckt sei, sei ein Verstoß gegen Art. 2 des Vertrags über die abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland (BGBl 1990 II S. 1318).
  • BVerfG, 13.05.1996 - 2 BvL 33/93

    Zwangsarbeit

    Denn die "endgültige Regelung der Reparationsfrage", bis zu der die Prüfung der Ansprüche zurückgestellt sei, treffe der Vertrag über die abschließende Regelung in bezug auf Deutschland vom 12. September 1990 (BGBl. II S. 1317; im folgenden: Zwei-plus-Vier-Vertrag) im Zusammenhang mit dem Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über die Bestätigung der zwischen ihnen bestehenden Grenze vom 14. November 1990 (BGBl. II 1991 S. 1328; im folgenden: Deutsch-Polnischer Grenzvertrag).
  • BVerfG, 18.04.1996 - 1 BvR 1452/90

    Bodenreform II

    a) Nicht ausreichend gewürdigt worden, zum Teil auch noch gar nicht bekannt gewesen seien insbesondere von sowjetischer Seite abgegebene Erklärungen zur Behandlung der zwischen 1945 und 1949 in der sowjetischen Besatzungszone durchgeführten Enteignungen sowie die Vorstellungen der Sowjetunion zu dieser Frage, wie sie im Verlauf der Verhandlungen zum Vertrag über die abschließende Regelung in bezug auf Deutschland vom 12. September 1990 (BGBl II S. 1318), dem sogenannten Zwei-plus-Vier-Vertrag, in Verhandlungspapieren und Vertragsentwürfen zum Ausdruck gekommen seien.
  • BVerfG, 15.01.2008 - 2 BvF 4/05

    Kein Anspruch Berlins auf Neuregelung der Rückübertragung von Grundstücken

    Nach seinem § 5 Abs. 1 ist das Sechste Überleitungsgesetz mit der zum 3. Oktober 1990 wirksamen Suspendierung der alliierten Vorbehaltsrechte in Bezug auf Berlin (West) durch die Erklärung der Vier Mächte zur Aussetzung der Wirksamkeit der Vier-Mächte-Rechte und -Verantwortlichkeiten vom 1. Oktober 1990 (BGBl II S. 1331) in Kraft getreten (zur endgültigen Beendigung der Vorbehaltsrechte vgl. Art. 7 des am 15. März 1991 in Kraft getretenen Vertrages über die abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland vom 12. September 1990, BGBl II S. 1318 - sog. Zwei-plus-Vier-Vertrag - Vertragsgesetz vom 11. Oktober 1990, BGBl II S. 1317; BGBl 1991 II, S. 587).
  • BSG, 31.07.1997 - 4 RA 35/97

    Systementscheidung für Bezugszeiten ab Januar 1997 verfassungsmäßig

    Die Wiedereingliederung der deutschen Staatsbürger, die in der früheren DDR gelebt und gearbeitet haben, in das Recht der gesetzlichen Rentenversicherung ist zwar Teil der letzten Maßnahmen zur Abwicklung von Kriegsfolgen, für welche die Bundesrepublik Deutschland mit dem Außerkrafttreten des Vier-Mächte-Statuts für ganz Deutschland (Art. 7 des Vertrages über die abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland vom 12. September 1990, BGBl II S 1318) ab 3. Oktober 1990 insgesamt einzustehen hatte; insoweit hatte der Deutsche Bundestag auch Aspekte des inner-deutschen staatsbürgerlichen Lastenausgleichs zu berücksichtigen.
  • BVerfG, 08.10.1996 - 1 BvL 15/91

    NATO-Betriebsvertretungen

    Möglicherweise noch bestehende Einschränkungen der Souveränität Deutschlands seien mit Abschluß des Vertrages über die abschließende Regelung in bezug auf Deutschland vom 12. September 1990 (BGBl II S. 1318) jedenfalls entfallen.
  • BVerwG, 28.11.2007 - 3 C 43.06

    Restitution, öffentliche; Rückübertragung; Rückübertragungsanspruch;

    Dies ist auch Grundlage und Inhalt des Vertrages über die abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland (dritte Begründungserwägung der Präambel und Art. 1 Abs. 1 Satz 1) vom 12. September 1990 (BGBl II S. 1318).
  • BVerwG, 28.11.2007 - 3 C 46.06

    Restitution, öffentliche; Rückübertragung; Rückübertragungsanspruch;

  • BVerwG, 28.11.2007 - 3 C 44.06

    Restitution, öffentliche; Rückübertragung; Rückübertragungsanspruch;

  • BVerfG, 18.10.1994 - 2 BvR 611/91

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Festlegung der Grenze des Landes Berlin

  • OLG Stuttgart, 20.06.2000 - 12 U 37/00

    Verjährung von Ansprüchen von Zwangsarbeitern gegenüber dem

  • BSG, 29.09.1998 - B 4 RA 4/98 R

    Weitergeltung des DDRUdSSRSozwVtr im Bereich der Rentenversicherung

  • BVerwG, 23.01.1996 - 7 B 4.96

    Offene Vermögensfragen: Anfechtung eines auf die Vorschriften des

  • BGH, 17.12.1998 - IX ZB 59/97

    Rechtsweg für die Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts

  • BSG, 07.09.2000 - B 7 AL 82/99 R

    Tarifvertragliche Überbrückungsbeihilfe, keine Einkommensanrechnung bei der

  • BVerwG, 11.05.2023 - 2 WD 12.22

    Beförderungsverbot mit Bezügekürzung wegen fahrlässig unterlassener Meldung eines

  • BFH, 04.08.2005 - II B 87/04

    Festsetzung der Vermögensteuer für das Betriebsvermögens eines eingetragenen

  • BVerwG, 17.11.2005 - 7 B 28.05

    Anspruch auf vermögensrechtliche Rückübertragung eines Grundstücks; Enteignung

  • VGH Baden-Württemberg, 18.05.1994 - 1 S 667/94

    Paßversagung/Ausreiseverbot wegen rechtsextremistischer Betätigung

  • OVG Berlin-Brandenburg, 06.09.2007 - 11 N 42.06

    Anspruch auf Entschädigung von Kriegsgefangenen wegen Zwangsarbeit (hier: Antrag

  • LSG Berlin-Brandenburg, 24.03.2011 - L 5 AS 1349/10

    Sozialgerichtliches Verfahren - fehlende Klagebefugnis - fehlende Rechtsgrundlage

  • FG Hamburg, 12.05.2004 - VII 287/01

    Vermögensteuerrecht: Gemeinnützigkeit eines Vertriebenenverbandes

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.06.1996 - 21 A 753/95

    Bundesregierung; Gewährung von Auslandsschutz; Ermessen; Völkerrechtliche Fragen;

  • OVG Berlin, 31.03.1992 - PV Bund 12.91

    Anwendbarkeit der Personalvertretungsgesetze auf die Rechtsstellung der

  • BFH, 06.08.1992 - IV B 156/91

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache bei Einlegung einer

  • VG Stade, 25.03.2009 - 3 A 1463/08

    Überprüfbarkeit des Beurteilungsspielraums bei der Prüfung und Auslegung des

  • LSG Berlin-Brandenburg, 27.10.2011 - L 22 R 444/11
  • LSG Berlin-Brandenburg, 27.10.2011 - L 22 R 1178/10
  • BayObLG, 22.07.1993 - 2Z BR 70/93
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