Gesetzgebung
   BGBl. II 1995 S. 743   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,27288
BGBl. II 1995 S. 743 (https://dejure.org/1995,27288)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1995,27288) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1995 Teil II Nr. 27, ausgegeben am 16.09.1995, Seite 743
  • Bekanntmachung des deutsch-vietnamesischen Rückübernahmeabkommens und des Protokolls zur Durchführung des Abkommens
  • vom 06.09.1995
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 16.09.2015 - V ZB 194/14

    Abschiebungshaft: Haftanordnung bei fehlender Befristung des Einreiseverbots

    Die Abschiebung sollte nach den Angaben der beteiligten Behörde in dem Haftantrag im Anschluss an den nächstanstehenden Prüftermin nach Art. 6 des deutsch-vietnamesischen Rücknahmeabkommens (vom 21. Juli 1995, BGBl. II S. 743 nebst Protokoll vom gleichen Tag, BGBl. II S. 746, dazu Senat, Beschluss vom 19. Juni 2013 - V ZB 96/12, juris Rn. 11) im November 2014 erfolgen.
  • BGH, 19.06.2013 - V ZB 96/12

    Anforderungen an die Begründungspflichten hinsichtlich eines Haftantrags bzgl.

    Soweit mit dem Zielstaat ein Rückübernahmeabkommen besteht (hier das Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Sozialistischen Republik Vietnam vom 21. Juli 1995, BGBl. II 743 mit Protokoll vom gleichen Tag, BGBl. II 746, fortan Rücknahmeabkommen und Protokoll), sind die danach durchzuführenden Maßnahmen in dem Haftantrag darzustellen (Senat, Beschlüsse vom 14. Februar 2012 - V ZB 4/12, juris Rn. 3 und vom 21. März 2013 - V ZB 122/12, juris Rn. 8).
  • OVG Thüringen, 06.03.2002 - 3 KO 428/99

    Asylrecht aus Kartenart 1, 4; Asylrecht; Abschiebungsandrohung;

    Auf der Grundlage des am 21. September 1995 in Kraft getretenen "Deutsch- Vietnamesischen Rückübernahmeabkommens" vom 21. Juli 1995 (BGBl. II S. 743 ff.), genauer: seit dem 15. Mai 1996, sind andererseits annähernd 7.200 Personen nach Vietnam zurückkehrt (zum Wortlaut des Abkommens vgl. Anlage zum Notenwechsel des vietnamesischen Vizeaußenministers Nguyen Dy Nien mit dem damaligen Bundesminister des Innern, Dr. Kanther vom 21. Juli 1995; zu den Zahlenangaben vgl. Auswärtiges Amt, Lagebericht vom 3. August 2000, S. 8), ohne dass ein Fall bekannt geworden wäre, in dem Staatsschutzstrafrecht Anwendung gefunden hätte.
  • BGH, 12.09.2012 - V ZB 169/12

    Anforderungen an die Begründung eines Antrags auf Anordnung der Abschiebungshaft;

    Soweit ein Rückübernahmeabkommen besteht (hier das deutsch-vietnamesische Rückübernahmeabkommen vom 21. Juli 1995, BGBl. II S. 743), sind die für die Erledigung des Ersuchens um Rückübernahme des Ausländers durchzuführenden Maßnahmen und der dafür üblicherweise benötigte Zeitraum in dem Haftantrag darzustellen (Senat, Beschluss vom 14. Februar 2012 - V ZB 4/12, juris Rn. 3).
  • OVG Sachsen, 24.03.2014 - 3 A 684/12

    Mindernde Auswirkung der Berechtigung zum Leistungsbezug bei Schwangerschaft auf

    Der Beklagte hat jedoch in dem vom Verwaltungsgericht in Bezug genommenen Widerspruchsbescheid zur Begründung der Erforderlichkeit der Kosten auf das Schreiben des Bundespolizeipräsidiums K...... vom 17. Dezember 2009 verwiesen, wonach auch "aufgrund bindender Vorgaben im Rückübernahmeabkommen (sc. deutschvietnamesisches Rückübernahmeabkommens vom 21. Juli 1995 - BGBl. 1995 II S. 743) ... für diese Rückführung eine Begleitung durch Beamte der Bundespolizei erforderlich (sei), da die Übergabe der vietnamesischen Staatsangehörigen an die vietnamesischen Behörden durch Polizeivollzugsbeamte der Bundespolizei zu erfolgen hat." Mit diesem Gesichtspunkt, der auch nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 14. März 2006, BVerwGE 125, 101) die Erforderlichkeit der Kosten - selbstständig tragend - zu begründen vermag, setzt sich die Klägerin in ihrer auf die Verletzung rechtlichen Gehörs beschränkten Zulassungsbegründung in keiner Weise näher auseinander; eine Umdeutung in den Zulassungsgrund der ernstlichen Zweifel kommt daher nicht in Betracht.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

BGBl Benachrichtigung

Lassen Sie sich per E-Mail benachrichtigen, wenn eine neue BGBl-Ausgabe erscheint.


zur Funktion
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht