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   BGBl. II 1996 S. 301   

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https://dejure.org/1996,24707
BGBl. II 1996 S. 301 (https://dejure.org/1996,24707)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1996 Teil II Nr. 11, ausgegeben am 21.03.1996, Seite 301
  • Gesetz zu dem Zweiten Zusatzabkommen vom 6. März 1995 zum Abkommen vom 7. Januar 1976 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika über Soziale Sicherheit und zu der Zweiten Zusatzvereinbarung vom 6. März 1995 zur Vereinbarung vom 21. ...
  • vom 15.03.1996

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • LSG Baden-Württemberg, 14.05.2019 - L 11 EG 4476/18

    Elterngeldberechtigung - inländischer Wohnsitz - keine Bindung der

    Das zwischenstaatliche Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika über Soziale Sicherheit (Gesetz zum Abkommen vom 07.01.1976, BGBl II 1976 1358, idF des Zusatzabkommens vom 02.10.1986, BGBl II 1988, 82 und des Zweiten Zusatzabkommens vom 06.03.1995, BGBl II 1996, 301) enthält keine Bestimmungen zum Elterngeld oder anderen Familienleistungen.
  • LSG Baden-Württemberg, 17.07.2012 - L 11 EG 2929/10

    Elterngeld - Anspruchsberechtigung - Familienwohnsitz und gewöhnlicher Aufenthalt

    Das zwischenstaatliche Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika über Soziale Sicherheit (Gesetz zum Abkommen vom 07.01.1976, BGBl II 1976, 1358, idF des Zusatzabkommens vom 02.10.1986, BGBl II 1988, 82, und des Zweiten Zusatzabkommens vom 06.03.1995, BGBl II 1996, 301) enthält keine Bestimmungen zum Elterngeld oder anderen Familienleistungen.
  • LSG Berlin, 08.09.2003 - L 16 RA 19/02

    Zulassung zur Nachentrichtung von Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung

    Der Kläger beantragte im November 1996 die Zulassung zur Nachentrichtung von Beiträgen nach Nr. 8 des Schlussprotokolls (SP) zum Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den USA über Soziale Sicherheit (DASVA), eingefügt durch das 2. Zusatzabkommen vom 6. März 1995 (BGBl. 1996 II, S. 301) zum DASVA, in Kraft getreten am 1. Mai 1996 (Bekanntmachung BGBl. 1996 II, S. 968), und die Gewährung von Altersrente unter Berücksichtigung von Versicherungszeiten nach dem Fremdrentengesetz (FRG).
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