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   BGBl. II 2008 S. 611   

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BGBl. II 2008 S. 611 (https://dejure.org/2008,63081)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2008 Teil II Nr. 15, ausgegeben am 23.06.2008, Seite 611
  • Bekanntmachung der Neufassung des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen und ...
  • vom 04.06.2008
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BFH, 20.05.2015 - I R 68/14

    Besteuerung von in Deutschland ansässigem Flugzeugführer der britischen

    Sollte sich nach jener Prüfung ergeben, dass das Luftverkehrsunternehmen ein nicht in Großbritannien, sondern ein in den Vereinigten Staaten von Amerika ansässiges Unternehmen ist, würde das Besteuerungsrecht für den vom Kläger vereinnahmten Arbeitslohn ohnehin Deutschland als Wohnsitzstaat des Arbeitnehmers zustehen, sei es nach Maßgabe von Art. XI Abs. 2 Satz 1 DBA-Großbritannien 1964/1970 jedenfalls in jenem Umfang, in dem die Arbeit nicht in Großbritannien erbracht worden ist, sei es ausschließlich nach Maßgabe von Art. 15 Abs. 3 des dann gegebenenfalls (s. aber auch z.B. Senatsurteil vom 10. Januar 2012 I R 36/11, BFH/NV 2012, 1138 zum Doppelbesteuerungsabkommen Schweiz 1971/1992) einschlägigen Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen und einiger anderer Steuern i.d.F. der Bekanntmachung vom 4. Juni 2008 (BGBl II 2008, 611, BStBl I 2008, 783).
  • FG München, 29.05.2017 - 7 K 1156/15

    Voraussetzungen für ein Besteuerungsrecht der Bundesrepublik, Deutschland nach

    In dem Schreiben weiche das BMF zwar - ohne dies kenntlich zu machen - von der BFH-Rechtsprechung ab, indem es in Beispiel 1 der Tz. 2.3 ausführe, dass die Steuerbefreiung der Zinsen auf bestimmte US-amerikanische Kommunalanleihen in den USA dazu führen solle, dass gem. Art. 23 Abs. 4 Buchstabe b, 2. Alternative DBA-USA 2006 (BGBl. II 2008, 611) Deutschland solche Einnahmen nicht als Teil des US-Betriebsstättengewinns eines Steuerinländers freistelle, wenn die Forderung zu der Betriebsstätte gehöre.
  • FG Bremen, 10.02.2011 - 1 K 28/10

    Verfassungsmäßigkeit der Treaty-Override-Regelung des § 50d Abs. 8 EStG; Führung

    Die Besteuerung der streitigen Einkünfte des Klägers in Deutschland wird nicht durch das Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen und einiger anderer Steuern vom 29. August 1989 in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. Juni 2008 (BGBl. II S. 611; berichtigt BGBl. II S. 851, nachfolgend zitiert als DBA USA) ausgeschlossen, da der Kläger nicht den ihm gemäß § 50d Abs. 8 Satz 1 EStG obliegenden Nachweis erbracht hat.
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