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   BGBl. I 1993 S. 630   

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BGBl. I 1993 S. 630 (https://dejure.org/1993,26383)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1993 Teil I Nr. 19, ausgegeben am 06.05.1993, Seite 630
  • Neufassung des Raumordnungsgesetzes
  • vom 28.04.1993

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Wird zitiert von ... (47)

  • BVerwG, 18.09.2003 - 4 CN 20.02

    Ziele der Raumordnung; Grundsätze der Raumordnung; Regel-Ausnahme-Planaussagen;

    Der Bebauungsplan "Vorderste Dell" ist freilich nicht an diesen Bestimmungen, sondern an den Regelungen des Raumordnungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. April 1993 (BGBl I S. 630) zu messen, da der Aufstellungsbeschluss vor dem 1. Januar 1998, nämlich am 9. Dezember 1997, gefasst wurde (vgl. § 23 Abs. 1 ROG n.F.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.09.2007 - 8 A 4566/04

    Festlegung von Eignungsbereichen für Windkraft im Gebietsentwicklungsplan

    (1) Mit der Verwendung des Begriffs "Ziele der Raumordnung" knüpft die erstmals durch Gesetz vom 30. Juli 1996 (BGBl. I S. 1189) mit Wirkung zum 1. Januar 1997 eingeführte Raumordnungsklausel in § 35 Abs. 3 Satz 4 BauGB 1997, nunmehr § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB, an die Vorschrift des § 5 Abs. 2 Satz 1 des Raumordnungsgesetzes in der zum damaligen Zeitpunkt geltenden Fassung vom 28. April 1993 (BGBl. I S. 630) - ROG 1993 - an, wonach Zielen der Raumordnung die Funktion zukommt, räumlich und sachlich die zur Verwirklichung der Grundsätze der Raumordnung nach § 2 ROG 1993 notwendigen Voraussetzungen zu schaffen.
  • BVerwG, 15.09.1995 - 11 VR 16.95

    Recht des Schienenverkehrs: Parallelführung von Freileitungen bei der

    Als Verfahrensrüge kann es auch aufgefaßt werden, wenn die Antragsteller bemängeln, ein nach § 6 a des Raumordnungsgesetzes vom 28. April 1993 - BGBl. I S. 630 - (ROG) erforderliches Raumordnungsverfahren sei nicht durchgeführt worden.
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