Gesetzgebung
BGBl. I 1951 S. 347 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 1951 Teil I Nr. 24, ausgegeben am 23.05.1951, Seite 347
- Gesetz über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in den Aufsichtsräten und Vorständen der Unternehmen des Bergbaus und der Eisen und Stahl erzeugenden Industrie
- vom 21.05.1951
Gesetzestext
In Nachschlagewerken
- Wikipedia
Gesetz über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in den Aufsichtsräten und Vorständen der Unternehmen des Bergbaus und der Eisen und Stahl erzeugenden Industrie
Wird zitiert von ... (2)
- BVerfG, 24.11.1998 - 1 BvL 2/91
Verfassungsmäßigkeit der gesetzlichen Ausgestaltung der Montan-Mitbestimmung; …
Diese Lücke füllte der Gesetzgeber nach heftigen politischen Auseinandersetzungen und unter dem Druck gewerkschaftlicher Streikdrohungen mit der Verabschiedung des Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in den Aufsichtsräten und Vorständen der Unternehmen des Bergbaus und der Eisen und Stahl erzeugenden Industrie vom 21. Mai 1951 (BGBl I S. 347 - im folgenden: Montan-Mitbestimmungsgesetz - MontanMitbestG). - OLG Düsseldorf, 13.08.1993 - 19 W 3/90 Die M. AG unterfiel bis zum 31.12.1988 dem Montan-Mitbestimmungsgesetz vom 21.05.1951 - BGBl. I S. 347 - (Montan-MitbestG).