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   BGBl. I 1951 S. 955   

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BGBl. I 1951 S. 955 (https://dejure.org/1951,2104)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1951 Teil I Nr. 59, ausgegeben am 17.12.1951, Seite 955
  • Bundesbahngesetz
  • vom 13.12.1951

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Wird zitiert von ... (74)

  • BVerwG, 16.12.1988 - 4 C 48.86

    Beschränkung der kommunalen Planungshoheit durch Fachplanungen

    Unter diesem Gesichtspunkt könnten der Erteilung des vom Kläger beantragten Vorbescheides die Bestimmungen des Bundesbahngesetzes - BBahnG - vom 13. Dezember 1951 (BGBl. I S. 955), zuletzt geändert durch Art. 46 des Gesetzes vom 18. Februar 1986 (BGBl. I S. 265), entgegenstehen (vgl. dazu BVerwGE 59.253, 256).
  • BVerfG, 29.11.1961 - 1 BvR 148/57

    Bahnhofsapotheke Frankfurt

    der Deutschen Bundesbahn, soweit sie Nebenbetriebe dieser Bahn im Sinne des § 41 des Bundesbahngesetzes vom 13. Dezember 1951 (Bundesgesetzbl. I S. 955) sind,2.

    Die Apotheke des Beschwerdeführers hat zwar mit den Verkaufsstellen auf Personenbahnhöfen gemein, daß auch sie ein Bundesbahnnebenbetrieb im Sinne des § 41 des Bundesbahngesetzes vom 13. Dezember 1951 (BGBl. I S. 955) ist und der Deckung von Reisebedarf dienen soll; zugleich unterscheidet sie sich jedoch wesentlich von diesen durch ihre spezifische Aufgabe als Apotheke, die Bevölkerung mit Arzneimitteln zu versorgen.

  • BVerwG, 11.12.1987 - 8 C 85.86

    Erschließungsbeitragspflicht der Deutschen Bundesbahn für ein als Bahnhofsgelände

    Die Erhebung eines Erschließungsbeitrags von der Klägerin verstößt weder gegen Art. 73 Nr. 6, 87 Abs. 1 und 104 a GG noch gegen §§ 1 und 5 des Bundesbahngesetzes vom 13. Dezember 1951 (BGBl. I S. 955) in der Fassung des Änderungsgesetzes vom 22. Dezember 1981 (BGBl. I S. 1689) - BbG -.
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