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   BGBl. I 1952 S. 427   

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BGBl. I 1952 S. 427 (https://dejure.org/1952,3557)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1952 Teil I Nr. 33, ausgegeben am 15.08.1952, Seite 427
  • Bekanntmachung der Neufassung des Gesetzes über die Selbstverwaltung und über Änderungen von Vorschriften auf dem Gebiet der Sozialversicherung
  • vom 13.08.1952

Gesetzestext

 
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Wird zitiert von ... (12)

  • BVerfG, 24.02.1971 - 1 BvR 438/68

    Vereinsname

    Bei jedem Träger der Sozialversicherung werden als Organe der Selbstverwaltung eine Vertreterversammlung und ein Vorstand gebildet (§ 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Selbstverwaltung und über Änderungen von Vorschriften auf dem Gebiet der Sozialversicherung (Selbstverwaltungsgesetz) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. August 1952 (BGBl. I S. 427) = § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Selbstverwaltung auf dem Gebiet der Sozialversicherung (Selbstverwaltungsgesetz - SVwG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. August 1967 (BGBl. I S. 917]).
  • BAG, 30.06.1960 - 5 AZR 404/59

    Dienstordnungs-Angestellte - Allgemeine Ortskrankenkasse - Geschäftsführer -

    Die Beklagte hat Klageabweisung beantragt und in erster Linie gerügt, für die verfolgteiyfclageansprüche seien die Gerichte für Arbeitssachen sachlich nicht zuständige Nach dem Gesetz über die Selbstverwaltung und über Änderungen von Vor- Schriften auf dem Gebiet der Sozialversicherung (Selbstverwaltungsgesetz) in der Fassung vom 13« August 1952 - BGBl. I, 427 ff., 664 - (künftig: SVG) sei der Kläger als Mitglied des Vertretungsorgans der Beklagten zu deren Vertretung berufen und daher gemäß § 5 Abs. 1 Satz 3 ArbGG nicht Arbeitnehmer im Sinne des ArbGG.
  • BSG, 19.12.1974 - 7 RKg 3/74
    Rechtsgrundlage ist vorliegendenfalls noch das Gesetz über die Selbstverwaltung und über Änderungen von Vorschriften auf dem Gebiet der Sozialversicherung (GSV) vom 220 Februar 4954 (BGBl I S0 424 in der Fassung vom 450 August 4952 (BGBl I 427 ff)° Nach 5 ? Abs° 4 Satz 4 GSV haften die Mitglieder der Organe dem Versicherungsträger für getreue Geschäftsführung wie Vormünder ihren Mündelno Für die Geschäftsführer und deren Stellvertreter gilt dies nach 5 ? Abs° 5 GSV entsprechend° Soweit der Geschäftsführer dem Vorstand beratender.
  • BSG, 29.11.1973 - 2 RU 33/70
    Fassung vom 15° August 1952" BGBl I 427 ff - SVWG-) geregelt" während 5 2 Abs° 42 und 15 Näheres über die Abstimmung und die Geschäftsordnung bestimmen" Es ist kein ersichtlich,.
  • BAG, 07.05.1963 - 3 AZR 250/62

    Vorstand einer Krankenkasse - Dienstordnungsmäßige Anstellung - Vorstandsbeschluß

    Die Vertretungsmacht des Krankenkassenvorstandes ist in § 6 des Gesetzes über die Selbstverwaltung und über Änderungen von Vorschriften auf dem Gebiet der Sozialversicherung in der Passung vom 13« August 1952 (BGBl. I, 427) geregelt.
  • OVG Bremen, 23.11.1971 - I BA 20/71

    Öffentlich-rechtliche Körperschaften mit Zwangsmitgliedschaft in Abgrenzung zu

    Der genannte Begriff findet sich seit der ersten Neufassung des Gesetzes über die Selbstverwaltung auf dem Gebiet der Sozialversicherung ( Selbstverwaltungsgesetz ) vom 13.8.1952 (BGBl. I S. 427), jetzt geltend in der Fassung vom 23.8.1967 (BGBl. I S. 918), auch in diesem Gesetz, und zwar in § 4 Abs. 1 der Fassung 1952, jetzt in den§§ 3 Abs. 4 und (durch Verweisung) 7 Abs. 2 (betr. Besetzung der Organe der Sozialversicherungsträger und Einreichung von Wahlvorschlägen).
  • BSG, 15.05.1974 - 3 RK 87/72

    IKK - Errichtung - Anschluß an andere IKK - Zustimmung - Gesellenausschuß -

    4952 (BGBl I 427) mit dem GG vereinbar ist.
  • BSG, 06.10.1988 - 1 BR 7/86
    Das sogenannte Übereinstimmungsverfahren zwecks Beseitigung der durch die nationalsozialistische Gesetzgebung bewirkten Inkongruenzen zwischen dem Kreis der Mitglieder von Innungen und demjenigen der Mitglieder von IKK'n ist bereits durch § 14 Abs. 4 S 2 und 3 des Gesetzes über die Selbstverwaltung und über Änderung von Vorschriften auf dem Gebiete der Sozialversicherung vom 22.2.1951 (BGBl I S 124; ersetzt durch die detaillierte Regelung des § 14 Abs. 5 bis 9 WGSVG idF der Bekanntmachung der Neufassung vom 13.8.1952, BGBl I S 427) eingeführt worden.
  • BSG, 19.12.1974 - 8 RU 72/74
    in grundsätzlicher Hinsicht nicht von EUR 8 Abs° ? Buchst, b des SVuG vom 15, August 4952 (BGBl I 427) - GSV - 19955921 Stellvertreter vom verstand gewählt° Aus diesem Wortlaut Gesetzes ergibt sich eindeutig, daß des.
  • BSG, 19.12.1961 - 7 RKg 1/61
    sie ist nicht zu beanstanden BVerfG und Die Beteiligung des Klägers und seines Berufstandes an der Organisation der FAKen ist, wie das LSG richtig dargelegt hat, ' durch die Bestimmungen des GSV vom 22° Februar 1951 (BGBl I 124) idF vom 13, August 1952 (BGBl I 427) gewährleistet, Schließlich ist auch das -menschlich durchaus verständliche und voll zu würdigende - Vorbringen des Klägers, ihm als rassisch Verfolgten seien Beiträge nach dem KGG wegen ihrer Zweckbestimmung nicht zuzumuten, nicht geeignet, ihn von der gesetzlichen Verpflichtung Rechtswidrig-.
  • BSG, 28.02.1961 - 3 RK 59/56
  • BSG, 27.03.1968 - 3 RK 10/65
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