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   BGBl. I 1952 S. 681   

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BGBl. I 1952 S. 681 (https://dejure.org/1952,2582)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1952 Teil I Nr. 43, ausgegeben am 14.10.1952, Seite 681
  • Betriebsverfassungsgesetz
  • vom 11.10.1952

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Wird zitiert von ... (29)

  • BAG, 28.03.2017 - 2 AZR 551/16

    Außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung - Entlassungsverlangen des

    In § 66 Abs. 4 Satz 3 BetrVG 1952 (BGBl. I S. 681, 689) war aber ausdrücklich bestimmt, der Arbeitgeber habe, wenn das Gericht dem Antrag des Betriebsrats stattgebe, die verlangte Maßnahme unverzüglich unter Beachtung der Kündigungsfristen durchzuführen.
  • BVerfG, 07.08.1962 - 1 BvL 16/60

    Feldmühle-Urteil

    Das geltende Wirtschafts- und Steuerrecht erkennt die Konzerne an, ohne jedoch ihre Rechtsverhältnisse im einzelnen zu regeln (vgl. etwa § 15 AktG, § 76 Abs. 4 des Betriebsverfassungsgesetzes vom 11. Oktober 1952 - BGBl. I S. 681 - und das Mitbestimmungsergänzungsgesetz vom 7. August 1956 - BGBl. I S. 707).
  • ArbG Hamburg, 27.06.2012 - 27 BV 8/12

    Auflösung eines Betriebsrats bei Nichteinberufung von Betriebsratsversammlungen

    In § 23 BetrVG 1952 kam im Wortlaut deutlich zum Ausdruck, dass eine Auflösung des Betriebsrats bei der "groben Vernachlässigung gesetzlicher Befugnisse" (BGBl. I 1952, 681, 684) in Betracht kam.
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