Gesetzgebung
   BGBl. I 1953 S. 684   

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BGBl. I 1953 S. 684 (https://dejure.org/1953,2985)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1953 Teil I Nr. 40, ausgegeben am 27.07.1953, Seite 684
  • Gesetz über Versammlungen und Aufzüge (Versammlungsgesetz)
  • vom 24.07.1953

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Wird zitiert von ... (14)

  • BVerwG, 07.06.1978 - 7 C 5.78

    Sondernutzungsgebühren für Gestattung parteipolitischer Werbung

    Art. 8 GG und § 14 das Versammlungsgesetzes vom 24. Juli 1953 (BGBl. I S. 684) darstellten, die nach diesem Gesetz nur der Anzeigepflicht unterliege und darum der weitergehenden straßenrechtlichen Beurteilung entzogen sei.
  • BVerwG, 28.03.1969 - VII C 49.67

    Überlassung gemeindlicher Räume an die NPD

    Ob die Hinweise auf den Schutz durch die Polizei und die Bestimmungen des Bundesversammlungsgesetzes vom 24. Juli 1953 (BGBl. I S. 684) durchschlagen, oder ob polizeirechtliche und gemeinderechtliche Gesichtspunkte in unzulässiger Weise vermengt werden, kann unerörtert bleiben.
  • VG Freiburg, 17.05.2010 - 3 K 464/09

    Versammlungsrecht: Verpflichtung zur Bereitstellung von Ordnern und zur

    Die von Breitbach (a.a.O., § 18, Rn. 13 i.V.m. § 9, Rn. 5) herangezogene Gesetzgebungsgeschichte vor Inkrafttreten des Versammlungsgesetzes vom 24.07.1953 (BGBl. I, S. 684) rechtfertigt nicht die Annahme, der Gesetzgeber habe bewusst auf eine Vorschrift über die Prüfung der Zuverlässigkeit von Ordnern verzichtet.
  • BVerwG, 31.01.1967 - I C 98.64
    Eine solche Beschränkung enthalten die §§ 14 und 15 des Versammlungsgesetzes vom 24. Juli 1953 (BGBl. I S. 684) - VersG -.
  • OLG Hamm, 03.11.1981 - 5 Ss OWi 2225/80

    Strafbarkeit des Leiters einer gegen eine Auflage der Verwaltungsbehörde

    § 25 Nr. 2 VersG, wonach der Leiter einer öffentlichen Versammlung unter freiem Himmel oder eines Aufzuges sich strafbar macht, der "Auflagen nach § 15 Abs. 1 nicht nachkommt", ist seit Inkrafttreten des Versammlungsgesetzes vom 24. Juli 1953 (BGBl. I 684) im Tatbestand unverändert geblieben.
  • OLG Dresden, 07.12.2009 - 2 Ss 542/09

    Verurteilung des Teilnehmers an einer Versammlung wegen Nötigung

    § 22 VersammlG geht zurück auf § 23 des Versammlungsgesetzes vom 24. Juli 1953 (BGBl. I S. 684).
  • BFH, 18.05.1984 - VI R 130/80

    Einbürgerungskosten sind Kosten der allgemeinen Lebensführung

    Der Senat tritt dem FG darin bei, daß einige dieser Grundrechte in einem gewissen Umfang auch für Staatsangehörige anderer Länder der EG gelten, so insbesondere die Versammlungsfreiheit nach Art. 8 GG entsprechend den Vorschriften des Gesetzes über Versammlungen und Aufzüge in der im Streitjahr 1975 gültigen Fassung vom 24. Juli 1953 (BGBl I 1953, 684) und die Berufsfreiheit nach Art. 12 GG entsprechend Art. 48 Abs. 3 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft vom 25. März 1957 - EWGV - (BGBl II 1957, 766).
  • BVerwG, 07.06.1978 - 7 C 4.78

    Sondernutzungserlaubnis zur Aufstellung eines Informationsstandes - Benutzung der

    Das Berufungsgericht hat mit Recht die Ansicht: des Klägers abgelehnt, eine erlaubnispflichtige Sondernutzung sei hier deshalb zu verneinen, weil Einrichtung und Betrieb des Informationsstandes des Klägers eine Versammlung im Sinne des Art. 8 GG und § 14 des Versammlungsgesetzes vom 24. Juli 1953 (BGBl. I S. 684) darstellten, die nach diesem Gesetz nur der Anzeigepflicht unterliege und darum der weitergehenden straßenrechtlichen Beurteilung entzogen sei.
  • OVG Saarland, 17.05.1973 - I R 59/71

    Verbot des Parteitages einer politischen Partei; Disposition über den Vortrag des

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  • BVerwG, 15.02.1979 - 7 C 33.76

    Kostenentscheidung nach Erledigung des Rechtsstreits wegen eines

    Der verstorbene Kläger hat zwar die - auch mit seiner Revision weiterverfolgte - Ansicht vertreten, zum Inhalt des Grundrechts der Versammlungsfreiheit aus Art. 8 GG, das die Meinungsäußerung einschließe, gehöre stets auch, bei Versammlungen unter freiem Himmel Lautsprecher (als Form der Meinungsäußerung) zu betreiben, so daß ein solches Vorhaben nicht dem § 33 Abs. 1 Nr. 1 StVO, sondern nur den engeren Verbotsvoraussetzungen der speziellen Regelung des § 15 des Versammlungsgesetzes vom 24. Juli 1953 (BGBl. I S. 684) unterliege.
  • VG Münster, 01.03.2013 - 1 K 1350/11

    Rechtswidrigkeit der Einschränkung der Lautsprecherbenutzung auf einer Mahnwache

  • OVG Saarland, 28.11.1973 - I W 71/73

    Einstweilige Anordnung zur Durchführung einer Demonstration; Ausnahme vom Verbot

  • VG Berlin, 12.07.1978 - I A 464.76

    Örtliche Einschränkung der Versammlungsmöglichkeiten; Vebot der Inbetriebnahme

  • BVerwG, 08.04.1954 - I C 52.53

    Rechtsmittel

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