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   BGBl. I 1953 S. 980   

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BGBl. I 1953 S. 980 (https://dejure.org/1953,4624)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1953 Teil I Nr. 52, ausgegeben am 22.08.1953, Seite 980
  • Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Artikel 131 des Grundgesetzes fallenden Personen
  • vom 19.08.1953

Gesetzestext

 
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Wird zitiert von ... (85)

  • BVerfG, 20.02.1957 - 1 BvR 441/53

    Teilweises gesetzgeberisches Unterlassen

    in dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde des Hauptabteilungsleiters a.D. Max H. gegen § 2 des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Art. 131 des Grundgesetzes fallenden Personen vom 19. August 1953 (BGBl. I S. 980) in Verbindung mit Anlage A zu dieser Bestimmung,.

    Der Beschwerdeführer hat beantragt, "zu erkennen, daß der Bundesgesetzgeber durch § 2 des Gesetzes zur Änderung der Rechtsverhältnisse der unter Art. 131 des Grundgesetzes fallenden Personen vom 19. August 1953 (BGBl. I S. 980) in Verbindung mit Anlage A ihm gegenüber das Grundrecht (Art. 3, 14 und 131 GG) verletzt habe." Zur Durchführung seiner Verfassungsbeschwerde hat er um Bewilligung des Armenrechts gebeten und die Beiordnung eines Armenanwalts für seine Vertretung in der mündlichen Verhandlung beantragt.

  • BVerfG, 16.10.1957 - 1 BvL 13/56

    lex Schörner

    Nach § 9 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Artikel 131 des Grundgesetzes fallenden Personen vom 11. Mai 1951 (BGBl. I S. 307; im folgenden: G 131) in der Fassung des Änderungsgesetzes vom 19. August 1953 (BGBl. I S. 980) und des Bundesbeamtengesetzes vom 14. Juli 1953 (BGBl. I S. 551) kann "gegen einen Beamten zur Wiederverwendung, einen Ruhestandsbeamten oder einen früheren Beamten, der vor oder nach dem 8. Mai 1945 ein Dienstvergehen oder eine als Dienstvergehen geltende Handlung begangen hat, wegen deren die Entfernung aus dem Dienst oder der Verlust des Ruhegehalts gerechtfertigt wäre,... das förmliche Disziplinarverfahren mit dem Ziele der Aberkennung der Rechte aus diesem Gesetz nach den Vorschriften der Bundesdisziplinarordnung eingeleitet und durchgeführt werden".
  • BVerwG, 28.03.1963 - II C 200.60

    Verletzung des Gleichheitssatzes durch unterschiedliche Behandlung der Direktoren

    § 32 Abs. 1 Satz 2 G 131 in der Fassung des Ersten Änderungsgesetzes zu diesem Gesetz vom 19. August 1953 (BGBl. I S. 980) bestimme, daß für die Angehörigen der autonomen Verwaltung des ehemaligen Protektorats Böhmen und Mähren als ruhegehaltfähige Dienstbezüge unmittelbar die entsprechenden Dienstbezüge der vergleichbaren Angehörigen des deutschen öffentlichen Dienstes gelten.

    Das Berufungsgericht hat - in Übereinstimmung mit den angefochtenen Bescheiden der Beklagten - auf den Kläger § 32 Abs. 1 Satz 2 G 131 in der Fassung des Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zu Artikel 131 GG vom 19. August 1953 (BGBl. I S. 980) für anwendbar erachtet.

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