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   BGBl. I 1955 S. 366   

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BGBl. I 1955 S. 366 (https://dejure.org/1955,4497)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1955 Teil I Nr. 20, ausgegeben am 30.06.1955, Seite 366
  • Neufassung des Beförderungsteuergesetzes
  • vom 13.06.1955

Gesetzestext

 
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Wird zitiert von ... (8)

  • BVerfG, 22.05.1963 - 1 BvR 78/56

    Werkfernverkehr

    Künkele, Gipswerk, Epfendorf am Neckar, 6. der Firma Jakob Müller OHG, Bauunternehmung, Gönnern-Hessen, 7. der Firma Parkettfabrik Ertingen, Ertingen b. Riedlingen/Wttbg., 8. der Firma Hermann Peter, Kies-, Schotter- und Edelsplittwerke, Freistett/Baden, 9. der Firma Friedrich Renz, Spezial-Baustoffe, Echterdingen, Kreiß Eßlöingen, 10. der Firma Robert Unkel, Speisefettfabrik, Würzburg-H., Resenstraße 1, - Bevollmächtigte: ..., gegen § 11 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b des Beförderungsteuergesetzes in der Fassung vom 13. Juni 1955 - BefStG 1955 - (BGBl. I S. 366) und des Gesetzes zur Änderung des Beförderungsteuergesetzes vom 30. Juni 1958 (BGBl. I S.421).

    Den Wortlaut des durch das Verkehrsfinanzgesetz geänderten Beförderungsteuergesetzes hatte der Bundesminister der Finanzen am 13. Juni 1955 (BGBl. I S. 366) bekanntgemacht - BefStG 1955 -.

  • BVerfG, 13.11.1957 - 1 BvR 78/56

    Voraussetzungen für den Erlaß einer einstweiligen Anordnung gegen ein in Kraft

    Die antragstellenden Unternehmen haben zusammen mit anderen Beschwerdeführern Verfassungsbeschwerde gegen § 11 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b des Beförderungssteuergesetzes in der Fassung vom 13. Juni 1955 - BefStG 1955 - (BGBl. I S. 366) erhoben.
  • BVerwG, 13.12.1956 - I C 36.56

    Rechtsmittel

    Da die Beförderungsteuer nach § 11 des Beförderungsteuergesetzes in der Fassung vom 13. Juni 1955 (BGBl. I S. 366) wenigstens zum Teil nach Hundertsätzen des Beförderungspreises zu berechnen ist, müssen Beauftragte der Beklagten gemäß § 55 GüKG auch in weitere Unterlagen als die Frachtbriefe Einblick nehmen können, da die Beförderungspreise in den Frachtbriefen möglicherweise nicht richtig angegeben sind.
  • BVerwG, 18.10.1963 - VII C 107.61

    Einordnung eines nicht über öffentliche Wege führenden Güterkraftverkehrs auf

    Nach dem Güterkraftverkehrsgesetz hat der Standort im Werkverkehr Bedeutung dafür, ob eine Fahrt im Nahverkehr oder in dem mit besonderen Pflichten (§ 52 GüKG) verbundenen Fernverkehr ausgeführt wird; überdies besteht für Transporte in der Nahzone keine Beförderungsteuerpflicht (§ 1 des Beförderungsteuergesetzes i.d.F. vom 13. Juni 1955, BGBl. I S. 366).
  • BFH, 26.01.1971 - II B 30/70

    Erlaß von Bescheiden - Besteuerung des Straßengüterverkehrs - Zuständigkeit der

    Der Senat hat bereits zu dem am 1. Januar 1968 außer Kraft getretenen BefStG 1955 (BGBl I 1955, 366) die Ansicht vertreten, daß die FÄ zum Erlaß von Beförderungsteuerbescheiden nicht zuständig seien, weil § 9 Abs. 2 Satz 1 FVG vom 6. September 1950 (BGBl I 1950, 448, § 9 Abs. 2 FVG in der Fassung des Gesetzes vom 27. April 1955, BGBl I 1955, 189) in Widerspruch zu Art. 108 Abs. 1 Satz 1 GG stehe und daher nichtig sei.
  • BGH, 21.03.1961 - 1 StR 32/61

    Abgrenzung zwischen Hervorrufen und Ausnutzen eines Irrtums beim Eingehungsbetrug

    Die Strafkammer hat den Angeklagten wegen Hinterziehung von Beförderungssteuer in zwei Fällen verurteilt, weil er entgegen seiner Verpflichtung als Geschäftsführer einer GmbH (§ 103 AbgO) für den von ihr unangemeldet ausgeführten Werkfernverkehr vorsätzlich von ihrer Errichtung an bis zum 31. Dezember 1955 die Abgabe von Steuererklärungen unterließ und für den Monat August 1956 fälschlich eine Fehlanzeige erstattete (§ 1 Abs. 2 Nr. 4 BefStG vom 29. Juni 1926 i.d.F. vom 2. Juli 1936 - RGBl 1926 I, 357 und 1936 I, 531; Ges. über Wiedererhebung von Beförderungssteuer usw., vom 2. März 1961 - BGBl I, 159 - §§ 27, 30 ff 1. Vorl. BefStDB vom 21. September 1936 i.d.F. vom 29. September 1953 - BGBl 1, 738 und BGBl I, 1464; § 1 Abs. 1 Nr. 1 b, § 7 Abs. 4, §§ 17, 23 BefStG 1955, § 44 BefStDV 1955 - BGBl I, 366 und 659).
  • BFH, 25.01.1961 - II 216/60 U

    Befugnis der Finanzgerichte zur Aussetzung der Vollziehung angefochtener

    Gegen die Einspruchsentscheidung legte die Bfin durch ihren Prozeßbevollmächtigten am 16. Juni 1960 Berufung an das Finanzgericht ein; sie machte die Verfassungswidrigkeit der Vorschrift des § 11 Abs. 1 Ziff. 2 Buchst. b des Beförderungsteuergesetzes in der Fassung vom 13. Juni 1955 (BGBl 1955 I S. 366) geltend.
  • BFH, 21.12.1962 - II 75/60 S

    Beförderungsteuerrechtliche Anerkennung einer sog. fiktiven Selbstadressierung

    Zutreffend ist das Finanzgericht davon ausgegangen, daß gemäß § 5 Abs. 1 Halbsatz 1 des Beförderungsteuergesetzes vom 29. Juni 1926 - BefStG 1926 - (RGBl I S. 357, mit Änderung), § 4 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BefStG in der Fassung vom 13. Juni 1955 - BefStG 1955 - (BGBl I S. 366) die Steuer von dem Preise berechnet wird, der für die Beförderung an den Unternehmer zu entrichten ist.
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