Gesetzgebung
BGBl. I 1955 S. 402 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 1955 Teil I Nr. 22, ausgegeben am 15.07.1955, Seite 402
- Zweite Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zur Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten
- vom 05.07.1955
Verordnungstext
Wird zitiert von ... (2)
- BVerfG, 10.06.1963 - 1 BvR 790/58
Liquorentnahme
Übrigens rechnet auch die Zweite Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zur Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten vom 5. Juli 1955 (BGBl. I S. 402) die Liquorentnahme zu den Eingriffen, die nur mit Einwilligung des Kranken vorgenommen werden dürfen. - BGH, 26.09.1957 - III ZR 190/56
Aufopferungsanspruch bei Salvarsanschäden
In der zweiten Verordnung vom 5. Juli 1955 (BGBl I 402) zum Bundesgesetz zur Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten ist jedoch unter den Eingriffen, die nur mit Einwilligung des Kranken vorgenommen werden dürfen, wieder die Behandlung der Lues mit Salvarsan-Präparaten aufgeführt.