Gesetzgebung
   BGBl. I 1955 S. 402   

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BGBl. I 1955 S. 402 (https://dejure.org/1955,5400)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1955 Teil I Nr. 22, ausgegeben am 15.07.1955, Seite 402
  • Zweite Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zur Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten
  • vom 05.07.1955

Verordnungstext

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BVerfG, 10.06.1963 - 1 BvR 790/58

    Liquorentnahme

    Übrigens rechnet auch die Zweite Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zur Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten vom 5. Juli 1955 (BGBl. I S. 402) die Liquorentnahme zu den Eingriffen, die nur mit Einwilligung des Kranken vorgenommen werden dürfen.
  • BGH, 26.09.1957 - III ZR 190/56

    Aufopferungsanspruch bei Salvarsanschäden

    In der zweiten Verordnung vom 5. Juli 1955 (BGBl I 402) zum Bundesgesetz zur Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten ist jedoch unter den Eingriffen, die nur mit Einwilligung des Kranken vorgenommen werden dürfen, wieder die Behandlung der Lues mit Salvarsan-Präparaten aufgeführt.
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