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   BGBl. I 1960 S. 1005   

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BGBl. I 1960 S. 1005 (https://dejure.org/1960,6370)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1960 Teil I Nr. 67, ausgegeben am 22.12.1960, Seite 1005
  • Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes
  • vom 19.12.1960

Gesetzestext

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BFH, 25.04.2018 - III R 40/17

    Kfz-Steuerbefreiung für Zugmaschinen im Schaustellerbetrieb

    Die Steuerbefreiung wurde durch das Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes vom 19. Dezember 1960 (BGBl I 1960, 1005) als § 2 Nr. 7 KraftStG eingeführt.

    Dagegen lässt sich weder den Gesetzesmaterialien zur Ursprungsfassung der Steuerbegünstigung (BTDrucks 03/2178, S. 1) noch zur geänderten Fassung (BRDrucks 418/85) entnehmen, dass es dem Gesetzgeber darum ging, die ausschließliche Verwendung von Zugmaschinen im Bereich der schaustellerischen Tätigkeit nur gegenüber gewerblich tätigen Haltern zu privilegieren.

  • BFH, 13.08.1985 - VII R 172/83

    Kraftfahrzeugsteuer - Befreiung - In Berlin zugelassene Anhänger - Mißbrauch

    Das KraftStG 1972, nach dem die Klägerin die Kraftfahrzeugsteuer schuldet, galt gemäß Art. 4 Abs. 1 des Gesetzes zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes vom 19. Dezember 1960 - KraftStÄndG 1960 - (BGBl I 1960, 1005, BStBl I 1960, 992) und den entsprechenden Vorschriften der späteren Änderungsgesetze i. V. m. § 12 Abs. 1, § 13 Abs. 1 des Gesetzes über die Stellung des Landes Berlin im Finanzsystem des Bundes - Drittes Überleitungsgesetz - vom 4. Januar 1952 (BGBl I 1952, 1, BStBl I 1952, 13) auch im Lande Berlin; seine Neufassung ist dort bekanntgemacht worden (GVBl Bln 1973, 6; Steuer- und Zollblatt Berlin - StZBl. Bln. - 1973, 24).
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