Gesetzgebung
   BGBl. I 1964 S. 370   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1964,4641
BGBl. I 1964 S. 370 (https://dejure.org/1964,4641)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1964,4641) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1964 Teil I Nr. 30, ausgegeben am 27.06.1964, Seite 370
  • Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung (LuftVZO)
  • vom 19.06.1964

Verordnungstext

In Nachschlagewerken

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)

  • BVerfG, 14.01.1981 - 1 BvR 612/72

    Fluglärm

    Im einzelnen enthält dazu das Gesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Januar 1959 (BGBl. I S. 9) folgende Regelung, mit der die entsprechende Vorschrift in § 3 der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung (LuftVZO) vom 19. Juni 1964 (BGBl. I S. 370) wörtlich übereinstimmt und die bis heute unverändert fortgilt:.
  • EuGH, 21.12.2016 - C-524/14

    Kommission / Hansestadt Lübeck - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen -

    3 Gemäß § 43a Abs. 1 der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung vom 19. Juni 1964 (BGBl. I S. 370) in der im Jahr 2006 geltenden Fassung (im Folgenden: LuftVZO) erließ FL die Entgeltordnung von 2006, die von der Luftfahrtbehörde des Landes Schleswig-Holstein genehmigt wurde.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.07.2003 - 20 D 78/00

    Betriebliche Beschränkungen des nächtlichen Luftverkehrs an einem

    Beide Auslegungen führen hier zu demselben Ergebnis: Was das seit 1950 vorhandene, sich kreuzende Zweibahnsystem angeht, so kann nicht zweifelhaft sein, dass es bereits im Sinne des späteren Rechts der Sicherung durch einen Bauschutzbereich nach § 12 LuftVG bedurfte und demgemäß als planfeststellungsbedürftiger Flughafen im Sinne von § 8 Abs. 1 LuftVG (der Neufassung 1959), § 38 Abs. 1 LuftVZO (in der Fassung vom 19. Juni 1964, BGBl. I S. 370) anzusehen ist.
  • EuG, 09.09.2014 - T-461/12

    Hansestadt Lübeck / Kommission - Staatliche Beihilfen - Flughafenentgelte -

    Nach § 43a Abs. 1 der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung vom 19. Juni 1964 (BGBl. I S. 370) in der vor Aufnahme des Flughafenbetriebs geltenden Fassung von 2006 musste das Flughafenunternehmen der Genehmigungsbehörde eine Benutzungsordnung und bei Verkehrsflughäfen Regelungen der Entgelte für das Starten, Landen und Abstellen von Luftfahrzeugen sowie für die Benutzung von Fluggasteinrichtungen zur Genehmigung vorlegen.
  • OVG Berlin, 23.09.2004 - 1 S 45.04

    Ausbau des Flughafens Berlin-Schönefeld zum Flughafen

    Der Antragsgegner hat die hier angegriffene Maßnahme auf § 45 Abs. 1 Satz 3 der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung vom 19. Juni 1964 (BGBl. I, S. 370), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 29. Dezember 2003 (BGBl. I, S. 3093) - LuftVZO - gestützt.
  • OVG Berlin, 23.09.2004 - 1 S 46.04

    Ausbau des Flughafens Berlin-Schönefeld zum Flughafen

    Der Antragsgegner hat die hier angegriffene Maßnahme auf § 45 Abs. 1 Satz 3 der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung vom 19. Juni 1964 (BGBl. I, S. 370), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 29. Dezember 2003 (BGBl. I, S. 3093) - LuftVZO - gestützt.
  • BVerwG, 17.02.1971 - IV C 96.68

    Eignung eines Grundstücks als Landeplatz - Ermessen der zuständigen Behörden bei

    Das Berufungsgericht hat das Urteil der ersten Instanz geändert und die Klage mit folgender Begründung abgewiesen: Die vom Kläger erstrebte Genehmigung als Sonderlandeplatz im Sinne von § 49 der Luftverkehrszulassungsordnung vom 19. Juni 1964 (BGBl. I S. 370) - LuftVZO - richte sich nach § 6 des Luftverkehrsgesetzes in seiner Fassung vom 25. Juli 1964 (BGBl. I S. 529) - LuftVG -.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

BGBl Benachrichtigung

Lassen Sie sich per E-Mail benachrichtigen, wenn eine neue BGBl-Ausgabe erscheint.


zur Funktion
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht