Gesetzgebung
BGBl. I 1964 S. 61 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 1964 Teil I Nr. 7, ausgegeben am 21.02.1964, Seite 61
- Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes
- vom 14.02.1964
Gesetzestext
Wird zitiert von ...
- BVerfG, 23.11.1993 - 2 BvC 15/91
Wahlprüfungsverfahren
Deshalb ist es insbesondere nicht zu beanstanden, wenn der Gesetzgeber von neuen Parteien den Nachweis ernsthaften politischen Wollens fordert und seit der Novelle vom 14. Februar 1964 (BGBl. I S. 61) dafür eine Prüfung vor dem Bundeswahlausschuß vorsieht (jetzt § 18 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 4 Nr. 2 BWahlG), während er bei parlamentarisch vertretenen Parteien allein deren frühere Wahlerfolge ausreichen läßt (vgl. hierzu BVerfGE 3, 19 [27]; 12, 10 [27 f.]).