Gesetzgebung
   BGBl. I 1965 S. 1185   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1965,3764
BGBl. I 1965 S. 1185 (https://dejure.org/1965,3764)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1965,3764) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1965 Teil I Nr. 48, ausgegeben am 11.09.1965, Seite 1185
  • Einführungsgesetz zum Aktiengesetz
  • vom 06.09.1965

Gesetzestext

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)

  • BSG, 27.03.1980 - 12 RAr 1/79

    Angestelltenversicherungsgesetz - Vorstandsmitglied - Versicherungsverein

    Nach § 34 Abs. 1 Satz 2 VAG (idF von § 37 Abs. 1 Nr. 3 des Gesetzes vom 6. September 1965, BGBl I 1185) gelten für den Vorstand eines VVaG die §§ 76 Abs. 1 und 3, 77 bis 91, 93 und 94 des AktG entsprechend.
  • BGH, 25.10.1972 - I ZR 22/71

    Mehrwert II

    In der Revisionsinstanz ist das Vermögen der früheren Beklagten zu 2 auf deren Alleingesellschafterin nach dem Gesetz über die Umwandlung von Kapitalgesellschaften und bergrechtlichen Gewerkschaften vom 12. November 1956 (BGBl I S. 844; in der Fassung des Einführungsgesetzes zum Aktiengesetz vom 6. September 1965, BGBl I S. 1185) übertragen worden.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

BGBl Benachrichtigung

Lassen Sie sich per E-Mail benachrichtigen, wenn eine neue BGBl-Ausgabe erscheint.


zur Funktion
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht