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   BGBl. I 1967 S. 725   

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BGBl. I 1967 S. 725 (https://dejure.org/1967,5467)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1967 Teil I Nr. 43, ausgegeben am 26.07.1967, Seite 725
  • Gesetz zur Neuordnung des Bundesdisziplinarrechts
  • vom 20.07.1967

Gesetzestext

 
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Wird zitiert von ... (112)

  • BVerwG, 30.08.2000 - 1 D 37.99

    Materielles Beamtendisziplinarrecht - Postbetriebsassistent bei der Deutschen

    Die zu der dienstrechtlichen Grundnorm des § 54 Satz 3 BBG hinzutretenden besonderen Hürden für die Bejahung eines außerdienstlichen Dienstvergehens im Sinne von § 77 BBG wurden durch das Gesetz zur Neuordnung des Bundesdisziplinarrechts vom 20. Juli 1967 (BGBl I S. 725) eingeführt.
  • BVerwG, 18.06.2015 - 2 C 9.14

    Amtsbezug; außerdienstliches Verhalten; berufserforderliches Vertrauen; Besitz

    Seit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Neuordnung des Bundesdisziplinarrechts vom 20. Juli 1967 (BGBl. I S. 725) reicht bei außerdienstlichen Verfehlungen nicht bereits die Pflichtverletzung selbst zur Annahme eines Dienstvergehens aus, und zwar auch dann nicht, wenn hierdurch eine Straftat begangen worden ist (BVerwG, Urteil vom 25. März 2010 - 2 C 83.08 - BVerwGE 136, 173 Rn. 14).
  • BVerwG, 19.08.2010 - 2 C 13.10

    Disziplinarbefugnis der Verwaltungsgerichte; außerdienstliches Fehlverhalten;

    Grund für die Einfügung der besonderen Anforderungen für die Annahme eines außerdienstlichen Dienstvergehens durch das Gesetz zur Neuordnung des Bundesdisziplinarrechts vom 20. Juli 1967 (BGBl I S. 725) war das Bestreben des Gesetzgebers, den Tatbestand des Dienstvergehens im Bereich außerdienstlichen Verhaltens von Beamten einzuschränken.
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