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   BGBl. I 1972 S. 13   

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BGBl. I 1972 S. 13 (https://dejure.org/1972,4536)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1972 Teil I Nr. 2, ausgegeben am 18.01.1972, Seite 13
  • Betriebsverfassungsgesetz
  • vom 15.01.1972

Gesetzestext

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  • hessen.de

    Durchführung von Betriebsratswahlen für den Flugbetrieb

 
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Wird zitiert von ... (184)

  • BVerfG, 01.03.1979 - 1 BvR 532/77

    Mitbestimmung

    Für die betriebliche Mitbestimmung sind die Regelungen des Betriebsverfassungsgesetzes 1952 durch diejenigen des Betriebsverfassungsgesetzes vom 15. Januar 1972 (BGBl. I S. 13) - im folgenden: BetrVG - ersetzt worden, das in seinem Vierten Teil die Mitwirkung und Mitbestimmung der Arbeitnehmer in sozialen, personellen und wirtschaftlichen Angelegenheiten des Betriebs regelt und dabei neben Unterrichtungs-, Anhörungs- und Beratungsrechten eine Reihe erzwingbarer Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats vorsieht.
  • EuGH, 19.10.2023 - C-660/20

    Arbeitszeit: Teilzeitbeschäftigte dürfen nicht schlechter behandelt werden, wenn

    j) notwendige Tätigkeiten im Sinne des § 37 Betriebsverfassungsgesetz [vom 15. Januar 1972 (BGBl. 1972 I S. 13)] (soweit für das Cockpitpersonal der CLH zutreffend) im erforderlichen Umfang.
  • BAG, 28.03.2017 - 2 AZR 551/16

    Außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung - Entlassungsverlangen des

    Danach betrifft die Vorschrift das Recht des Betriebsrats, die "Kündigung oder Versetzung" von betriebsstörenden Arbeitnehmern zu verlangen (Begründung des Regierungsentwurfs BT-Drs. VI/1786 S. 53) .

    Nach dem Willen des Gesetzgebers entspricht § 104 BetrVG inhaltlich im Wesentlichen der Vorgängernorm des § 66 Abs. 4 BetrVG 1952 (Begründung des Regierungsentwurfs BT-Drs. VI/1786 S. 53) .

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