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   BGBl. I 1973 S. 917   

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BGBl. I 1973 S. 917 (https://dejure.org/1973,6840)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1973 Teil I Nr. 64, ausgegeben am 04.08.1973, Seite 917
  • Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
  • vom 03.08.1973

Gesetzestext

 
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Wird zitiert von ... (30)

  • BGH, 08.05.2007 - KVR 31/06

    Lotto im Internet

    Dafür spricht auch, dass § 65 GWB in Anlehnung an § 80 VwGO in das Gesetz eingefügt wurde (vgl. Regierungsbegr. zu dem Entwurf eines zweiten Gesetzes zur Änderung des GWB, BT-Drucks. VI/2520, S. 36).
  • BGH, 20.11.1975 - KZR 1/75

    Verbot der unbilligen Behinderung oder der unterschiedlichen Behandlung von

    Zwar war bereits mit dem Inkrafttreten des zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen vom 3. August 1973 (BGBl I 917; im folgenden: Zweites Änderungsgesetz) am 5. August 1973 die Möglichkeit, Preise von Markenwaren zu binden, weggefallen (§ 16 GWB i.d.F. des Zweiten Änderungsgesetzes).
  • BGH, 14.03.1990 - KVR 4/88

    Sportübertragungen

    Seine heutige Fassung erhielt § 18 GWB durch Art. 1 Nr. 7 des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen vom 3. August 1973 (BGBl. I 917).
  • BGH, 19.12.1995 - KVR 6/95

    "Raiffeisen"; Begriff der marktbeherrschenden Stellung eines Unternehmens;

    Die Regierungsbegründung zur zweiten Kartellrechtsnovelle (BT-Drs. VI/2520, S. 21 ff.) führt aus, daß der Begriff der überragenden Marktstellung eingeführt werden sollte, um auch auf dem Markt in herausragender Stellung tätige Unternehmen, deren Verhalten vom Wettbewerb nicht mehr wirksam kontrolliert wird, als marktbeherrschend anzusehen.

    Durch das Kriterium der Verflechtung, das sich mit den Kriterien des Marktanteils, der Finanzkraft und des Zugangs zu den Absatz- und Beschaffungsmärkten überschneidet (Regierungsbegründung, BT-Drs. VI/2520, S. 23), wird ebenso wie durch die anderen Kriterien in § 22 Abs. 1 Nr. 2 GWB jeder zeitliche, räumliche, sachliche und persönliche Vorsprung eines Unternehmens auf einem bestimmten Markt vor den anderen Marktteilnehmern erfaßt.

    Ihr Sinn ist es, Vorhaben, die einen gesamtwirtschaftlich unbedeutenden Markt betreffen, von der Fusionskontrolle auszunehmen (vgl. die amtliche Begründung zum entsprechenden § 24 Abs. 8 Satz 1 Nr. 4 des Entwurfs, BT-Drs. VI/2520, S. 32).

  • BGH, 09.05.2000 - KZR 28/98

    Designer-Polstermöbel

    Denn diese Bestimmung, die 1973 durch die 2. GWB-Novelle eingeführt worden ist, soll den Spielraum relativ marktstarker Hersteller von Markenartikeln verringern, denen es andernfalls möglich wäre, gegenüber ihren Abnehmern rechtlich unzulässige oder bedenkliche Bindungen durch eine Drohung mit der Einstellung der Belieferung durchzusetzen (vgl. Bericht zur Unterrichtung des Wirtschaftsausschusses zu dem Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des GWB, BT-Drucks. 7/765, S. 4 u. 10; ferner BGH WuW/E 1391, 1392 f. - Rossignol; Schultz aaO § 26 GWB Rdn. 53).
  • BGH, 23.02.1988 - KZR 20/86

    "Opel-Blitz"; Unternehmensbedingte Abhängigkeit eines Kfz-Vertragshändlers

    Eine unternehmensbedingte Abhängigkeit, um die es hier geht, setzt voraus, daß die Klägerin ihren Geschäftsbetrieb so stark auf die Produkte der Beklagten ausgerichtet hat, daß sie nur unter Inkaufnahme erheblicher Wettbewerbsnachteile auf die Vertretung eines anderen Automobilherstellers überwechseln kann (vgl. den Bericht des Wirtschaftsausschusses zur 2. GWB-Novelle, BT-Drucks. 7/765, S. 9 f).
  • BGH, 15.04.1986 - KVR 3/85

    EH-Partner-Vertrag; Weisungsrecht des Unternehmers gegenüber einem

    Es kann somit im Einzelfall die Möglichkeit bestehen, die Umstellung auf einen Handelsvertretervertrieb mit einheitlicher Preisgestaltung nach § 22 Abs. 5 oder nach § 37 a Abs. 1 i.V.m. § 26 Abs. 2 GWB zu untersagen (so bereits Tätigkeitsbericht 1973, BT-Drucks. 7/2250, S. 84; vgl. auch den Bericht des Wirtschaftsausschusses zur Aufhebung der vertikalen Preisbindung bei Markenwaren, BT-Drucks. 7/765, S. 4 r. Sp.; ebenso Belke, ZHR 139, 1975, 129, 153 f.; Baur a.a.O., S. 1827; Kühlhorn a.a.O., § 15 Rdnr. 31).
  • BGH, 29.01.1975 - KRB 4/74

    Marktinformationsvertrag

    Nach alledem läßt die rechtliche Überprüfung der angefochtenen Entscheidung aufgrund der zur Tatzeit geltenden Fassung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen, dessen hier einschlägige Bestimmungen (§§ 1, 38 Abs. 1 GWB) durch das Änderungsgesetz vom 3. August 1973 (BGBl I 917) keine Milderung erfahren haben und deshalb anzuwenden sind (§ 2 Abs. 3 StGB n.F.), keinen Rechtsfehler erkennen.
  • BGH, 15.07.1997 - KVR 33/96

    BGH bestätigt Untersagungsverfügungen des Bundeskartellamts - Beteiligung von RWE

    Dies setzt jedoch voraus, daß für eine konkret umrissene Änderung - entsprechend den Anforderungen, unter denen künftige Veränderungen anderer Rahmenbedingungen des Wettbewerbs zu berücksichtigen sind (vgl. BGHZ 71, 102, 114 f., 117 f. [BGH 21.02.1978 - KVR 4/77] - Kfz-Kupplungen, unter Berufung auf die Begründung der 2. GWB-Novelle, BT-Drucks. VI/2520, S. 29; Harms aaO § 24 Rdn. 360; Möschel, Recht der Wettbewerbsbeschränkungen, Rdn. 848; Emmerich, Kartellrecht, 7. Aufl., S. 384 f.) - eine hohe Wahrscheinlichkeit spricht.
  • BGH, 03.07.1976 - KVR 4/75

    Preisgestaltung als mißbräuchliche Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung

    Damit hat sich das Kammergericht ohne Rechtsverstoß die bereits in der Begründung zum zweiten Änderungsgesetz zum GWB (BT-Drucksache VI/2520 S. 21, 22) vertretene Auffassung zu eigen gemacht, daß die Marktstellung eines Unternehmens dem Verhaltensspielraum entspreche, den das Unternehmen bei der Anwendung seiner Wettbewerbsmittel habe, und eine überragende Marktstellung anzunehmen sei, wenn das Unternehmen einen überragenden (einseitigen) Verhaltensspielraum bei der Entwicklung von Marktstrategien oder auch beim Einsatz einzelner Aktionsparameter besitze.

    Hierzu gehören insbesondere die Wettbewerbsverhältnisse, deren Bedeutung auch die Begründung zum Regierungsentwurf zum 2. Änderungsgesetz zum GWB (BT-Drucksache VI/2520 S. 22) herausgestellt hat, wenn sie selbst potentiellen Wettbewerb für beachtenswert hält, falls eine hohe Wahrscheinlichkeit besteht, daß die zunächst nur potentiellen Wettbewerber zu aktuellen Wettbewerbern werden.

  • BGH, 27.05.1986 - KVR 7/84

    Zulässigkeit des Zusammenschlusses von Zeitungsverlagen; Begriff der Verstärkung

  • BGH, 19.01.1993 - KVR 32/91

    Zurechnungsklausel bei Anteilsübertragung innerhalb verbundener Unternehmen

  • BVerfG, 04.12.1979 - 2 BvR 64/78

    Schulbücher

  • BGH, 29.05.1979 - KVR 2/78

    Anzeigepflicht für im Ausland erfolgte Unternehmenszusammenschlüsse

  • BGH, 02.12.1980 - KVR 1/80

    Marktanteil und Marktbeherrschung

  • BGH, 12.12.1978 - KVR 6/77

    Zusammenschlußverbot

  • BGH, 15.07.1997 - KVR 21/96

    "Stadtwerke Garbsen"; Begriff des Zusammenschlusses bei Erwerb einer

  • BGH, 04.10.1983 - KVR 2/82

    Auflösung eines Zusammenschlusses

  • BGH, 10.04.1984 - KVR 8/83

    Co op AG/Supermagazin GmbH

  • BGH, 16.12.1976 - KVR 5/75

    Angehöriger freier Berufe (hier: Architekten) als Unternehmen - Die als

  • BGH, 24.06.1980 - KVR 5/79

    Teilmarkt bei Zusammenschlußverbot

  • BGH, 24.09.1979 - KZR 20/78

    Generelle Unterwerfung des Markenwarenvertriebs unter das Diskriminierungsverbot

  • BGH, 15.10.1991 - KVR 3/90

    Verstärkung marktbeherrschender Stellung durch Zusammenschluß - "Lübecker

  • OLG Düsseldorf, 18.10.2006 - Kart 2/05

    Zulässiger Unternehmenszusammenschluss trotz marktbeherrschender Stellung bei

  • BVerwG, 23.08.1982 - 1 B 23.82

    Sparkassen - Regionalprinzip

  • BGH, 20.11.1975 - KVR 1/75

    Anzeigepflicht beim Zusammenschluß von Unternehmen

  • BGH, 13.03.1979 - KVR 8/77

    Anzeigepflicht i.S. des § 23 Abs. 1 GWB

  • BGH, 10.04.1984 - KVR 3/83

    Zulässigkeit der Anfechtungsbeschwerde eines zum (Fusions-)

  • BGH, 10.07.1974 - KRB 1/74

    Kündigung eines Rückversicherungsvertrages - Vorliegen einer Ordnungswidrigkeit -

  • BGH, 20.11.1975 - KVR 2/75

    Pflicht zur wettbewerbsrechtlichen Anzeige eines unternehmerischen

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