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   BGBl. I 1974 S. 1557   

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BGBl. I 1974 S. 1557 (https://dejure.org/1974,5959)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1974 Teil I Nr. 80, ausgegeben am 30.07.1974, Seite 1557
  • Drittes Gesetz über die Erhöhung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Bund und Ländern (Drittes Bundesbesoldungserhöhungsgesetz)
  • vom 26.07.1974

Gesetzestext

 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.03.2002 - 1 A 5468/98

    Anspruch auf Berücksichtigung einer Polizeizulage; Anforderungen an Zulagen für

    Erst zum 1.1.1974 wurde die Vorschrift - neben weiteren Änderungen - durch Art. 111 Nr. 2 des Dritten Gesetzes über die Erhöhung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Bund und Ländern vom 26.7.1974 (BGBl. I S. 1557) auf hauptamtliche Bahnpolizeibeamte erweitert, bevor sie durch das Zweite Gesetz zur Vereinheitlichung des Besoldungsrechts in Bund und Ländern vom 23.5.1975 (BGBl. I S. 1173) in Vorb.
  • BVerwG, 17.10.1974 - II C 37.73

    Anspruch eines Beamten auf Gewährung einer Zulage aus dem Gleichheitssatz -

    Die durch die Art. 11, III und IV des Dritten Gesetzes über die Erhöhung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Bund und Ländern vom 26. Juli 1974 (BGBl. I S. 1557) mit Wirkung zum 1. Januar 1974 durch nochmalige Erweiterung des zulageberechtigten Personenkreises geänderte Rechtslage bedarf im vorliegenden Revisionsverfahren keiner Erörterung, da Streitgegenstand des Verfahrens lediglich die Frage ist, ob dem Kläger aufgrund des Art. 11 § 2 Abs. 2 des Ersten Gesetzes zur Vereinheitlichung und Neuregelung des Besoldungsrechts in Bund und Ländern in der Fassung vom 18. März 1971 die Zulage zu gewähren ist.
  • BVerwG, 06.05.1975 - II B 78.74

    Beschwerde gegen Nichtzulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung -

    Übrigens hätte der - verspätete - Hinweis der Beschwerde auf das am 1. Januar 1974 in Kraft getretene Dritte Gesetz über die Erhöhung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Bund und Ländern vom 26. Juli 1974 (BGBl. I S. 1557), auch wenn er beachtlich wäre, der Beschwerde nicht zum Erfolg verhelfen können, weil dieses Gesetz weder den durch den Klageantrag zu 1 angefochtenen Bescheiden noch dem Verpflichtungsantrag zu 2 der Klage zugrunde liegt.
  • BVerwG, 25.11.1974 - II B 7.74

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision gestützt auf die grundsätzliche

    Die durch Art. 111 des Dritten Gesetzes über die Erhöhung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Bund und Ländern vom 26. Juli 1974 (BGBl. I S. 1557) bestimmte Erweiterung des Personenkreises der Beamten des gehobenen technischen Dienstes mit Anspruch auf die "Technikerzulage" muß hier außer Betracht bleiben, weil diese Vorschrift erst mit Wirkung zum 1. Januar 1974 in Kraft gesetzt wurde und im vorliegenden Verfahren Streitgegenstand lediglich der dem Kläger durch die Bescheide vom 6. Dezember 1971 und 23. Februar 1972 versagte Anspruch ist, ihm auf Grund des Art. 11 § 2 Abs. 2 des Ersten Gesetzes zur Vereinheitlichung und Neuregelung des Besoldungsrechts in Bund und Ländern in der Fassung vom 18. März 1971 die Zulage zu gewähren.
  • BVerwG, 21.09.1984 - 8 C 5.82

    Wohnungsrecht - Ortszuschlag - Kinder - Beamter - Richter - Einkommen -

    Die Beträge des Ortszuschlages in der neuen Tabelle wurden aus diesem Grunde gegenüber der am 31. Dezember 1974 geltenden Fassung des Dritten Besoldungserhöhungsgesetzes vom 26. Juli 1974 (BGBl. I S. 1557) in allen Tarifklassen einheitlich in Stufe 3 (ein Kind) um 21, 70 DM, in Stufe 4 (zwei Kinder) um 30, 58 DM erhöht.
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