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   BGBl. I 1975 S. 2121   

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BGBl. I 1975 S. 2121 (https://dejure.org/1975,7260)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1975 Teil I Nr. 95, ausgegeben am 12.08.1975, Seite 2121
  • Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter
  • vom 06.08.1975

Gesetzestext

In Nachschlagewerken

  • Wikipedia

    Gefahrgutbeförderungsgesetz (Deutschland)

 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BVerfG, 29.10.1987 - 2 BvR 624/83

    Lagerung chemischer Waffen

    Zu den Normen, denen die Streitkräfte hiernach Folge leisten oder Rechnung tragen müssen, zählen das Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter vom 12. August 1975 (BGBl. I S. 2121) und die auf seiner Grundlage ergangenen Rechtsverordnungen.
  • BVerfG, 10.12.1975 - 1 BvR 118/71

    Werbefahrten

    Rechtsgrundlage für die Straßenverkehrs-Ordnung ist das Straßenverkehrsgesetz vom 19. Dezember 1952 (BGBl. I S. 837) - jetzt in der Fassung vom 6. August 1975 (BGBl. I S. 2121) - StVG -.
  • BSG, 03.02.1988 - 9a RVs 19/86

    Zum Begriff der außergewöhnlichen Gehbehinderung

    Umschrieben wird der begünstigte Personenkreis in der vom Bundesminister für Verkehr erlassenen Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur StVO idF vom 22. Juli 1976 (BAnz Nr. 142 vom 31. Juli 1976 S 3), die auf der gesetzlichen Grundlage des § 6 StVG idF vom 6. August 1975 (BGBl I 2121) beruht.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.02.1999 - 13 B 2747/98

    Tiermehl; Transport zu Verbrennungsanlage; Beförderungsverbot; Staatliches Amt

    Die an unterschiedliche (zeitliche) Umstände eines an sich einheitlichen Vorgangs der "Beförderung" - diese ist in § 2 Abs. 2 GGBefG definiert und umfaßt außer dem eigentlichen Transportvorgang auch weitere Tätigkeiten und Umstände davor und danach, vgl. dazu auch die Gesetzesmaterialien zur ursprünglichen Fassung des GGBefG, BT-Drucks. 7/2517, zu § 2 - anknüpfende Zuständigkeitsaufteilung in der ZustVO macht nur dann Sinn und führt nur dann zu einer sach- und praxisgerechten Handhabung bei der Frage der Zuständigkeit, wenn die Zuständigkeit der Kreispolizeibehörde nach § 1 Nr. 1 Buchst. a) der Verordnung "während des Vorganges der Ortsveränderung" auf typisch verkehrsspezifische Belange und Gefahren, die sich im Hinblick auf (straßen- )verkehrsrechtliche Vorschriften ergeben, bezogen und entsprechend beschränkt wird.
  • OVG Niedersachsen, 29.04.1998 - 7 L 2301/97

    Gebühren für die Überwachung von Gefahrguttransporten; Bestimmtheit; Gebühr;

    Zur Begründung des Bescheides verwies der Beklagte auf die §§ 9 und 12 des Gesetzes über die Beförderung gefährlicher Güter vom 6. August 1975 (BGBl. I S. 2121) - GGBefG -.
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