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   BGBl. I 1977 S. 459   

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BGBl. I 1977 S. 459 (https://dejure.org/1977,3839)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1977 Teil I Nr. 17, ausgegeben am 23.03.1977, Seite 459
  • Neufassung des Gesetzes über Fernmeldeanlagen
  • vom 17.03.1977

Gesetzestext

 
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Wird zitiert von ... (18)

  • BGH, 16.03.1983 - 2 StR 775/82

    Telefonüberwachung und Beweisverwertung

    - Diese Auslegung entspricht dem Merkmal des Fernmeldegeheimnisses, wie es in § 10 Abs. 1 S. 3 des Fernmeldeanlagengesetzes (Bekanntmachung der Neufassung vom 17. März 1977, BGBl. I, 459 ff) definiert ist.- Nicht umfaßt wird von dem Wort "Fernmeldeverkehr" oder "Fernsprechverkehr" (so in § 100 b Abs. 3 StPO) eine Unterhaltung, die ohne Inanspruchnahme einer Fernsprecheinrichtung im häuslichen Bereich stattfindet.
  • BVerfG, 12.10.1977 - 1 BvR 217/75

    Direktruf

    Die Direktrufverordnung sei durch die Ermächtigung des § 14 PostVwG i.V.m. § 1 des Gesetzes über Fernmeldeanlagen vom 14. Januar 1928 (RGBl. I S. 8) i.d.F. der Bekanntmachung vom 17. März 1977 (BGBl. I S. 459) - FAG - nicht gedeckt.
  • BGH, 24.03.1987 - X ZR 20/86

    "Rundfunkübertragungssystem"; Begriff des Interkehrbringens; Umfang eines

    Der Erhalt einer FTZ-Prüfnummer ist Voraussetzung für den Vertrieb von Radiogeräten im Inland (vgl. hierzu die Verfügung Nr. 358/1970 des Bundesministers für das Post- und Fernmeldewesen, betreffend technische Vorschriften für Ton-Rundfunkempfänger - Amtsblatt des Bundesministers für das Post- und Fernmeldewesen, Ausgabe A, S. 57 in Verb. mit § 1 Abs. 1 und § 2 Abs. 1 und 2 Satz 1 des Gesetzes über Fernmeldeanlagen, nunmehr in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. März 1977, BGBl I S. 459, berichtigt S. 573, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes zur Verhinderung des Mißbrauchs von Sendeanlagen vom 27. Juni 1986, BGBl I S. 948).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.10.2002 - 1 S 1925/01

    Beschlagnahme eines Radarwarngerätes

    Es soll - auch im Sinne der präventiven Abwehr von Beeinträchtigungen der wirkungsvollen Wahrnehmung polizeilicher Aufgaben -verhindert werden, dass es dem Kläger als Besitzer eines Radarwarngeräts weiterhin möglich ist, sich über - auch dem Schutz von Leib und Leben von Verkehrsteilnehmern dienende - straßenverkehrsrechtliche Vorschriften hinwegzusetzen und folgenlos Ordnungswidrigkeiten zu begehen (vgl. bereits BVerwG, Urteil vom 18.09.1984, GewArch 1986, 39 f. zum Verhältnis von Vorschriften des Gesetzes über Fernmeldeanlagen i.d.F. der Bekanntmachung vom 17.03.1977 [BGBl. I S. 459, ber. S. 573] - FAG - zu Vorschriften des allgemeinen Polizeirechts; vgl. auch Bay.VGH, Beschluss vom 16.07.1998, NZV 1998, 520; VG Hannover, Urteil vom 05.02.2001 - 10 A 5723/00 -).
  • BVerwG, 18.03.1987 - 7 C 28.85

    Rechtsschutz

    Aufgrund des Gesetzes vom 3. Dezember 1927 (RGBl. I S. 331) wurde das Gesetz vom 6. April 1892 als Gesetz über Fernmeldeanlagen (FAG) neu bekannt gemacht (jetzt gültig in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. März 1977, BGBl. I S. 459).
  • BVerwG, 18.09.1984 - 1 C 154.80

    Bundesrecht - Einziehung - Sicherstellung - Radarwarngerät - Ausschluss

    Anläßlich eines deswegen gegen den Kläger geführten Ermittlungsverfahrens wegen Verdachts eines Vergehens nach § 15 Abs. 1 des Gesetzes über Fernmeldeanlagen in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. März 1977 (BGBl. I S. 459, berichtigt S. 573) - FAG - ordnete das Amtsgericht Hamburg durch Beschluß vom 8. Juni 1979 die Beschlagnahme des Gerätes an; diese wurde auf die Beschwerde des Klägers durch das Landgericht Hamburg mit Beschluß vom 6. Juli 1979 - (32) Qs 144/79 - mit der Begründung aufgehoben, daß ein Radarwarngerät keine Fernmeldeanlage im Sinne von § 1 FAG sei und daher diesem Gesetz nicht unterfalle.

    Das Verwaltungsgericht durfte ferner offenlassen, ob das streitige Radarwarngerät eine genehmigungsbedürftige Fernmeldeanlage in Form einer Funk(empfangs)anlage im Sinne von § 1 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes über Fernmeldeanlagen in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. März 1977 (BGBl. I S. 459, ber. S. 573) - FAG - ist und ob die Beklagte deswegen nach Maßgabe des § 22 Abs. 1 und Abs. 2 FAG gegen die Errichtung und den Betrieb des streitigen Geräts einschreiten durfte.

  • BVerfG, 12.10.1977 - 1 BvR 216/75
    Die Direktrufverordnung sei durch die Ermächtigung des § 14 PostVwG i.V.m. § 1 des Gesetzes über Fernmeldeanlagen vom 14. Januar 1928 (RGBl. I S. 8) i.d.F. der Bekanntmachung vom 17. März 1977 (BGBl. I S. 459) -- FAG -- nicht gedeckt.
  • BVerfG, 05.10.1992 - 2 BvR 1860/91

    Anspruch auf den gesetzlichen Richter und Nichtannahme der Revision

    Sie unterliegt daher dem Anwendungsbereich des FAG vom 17. März 1977 (BGBl. I S. 459, 573)i.d.F. der Änderung des Art. 3 des Poststrukturgesetzes vom 8. Januar 1989 (BGBl. I S. 1026, 1045), nach dessen Nr. 7 § 9 Abs. 1 Satz 1 FAG folgende Fassung erhielt: "Die im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme der Einrichtungen der Deutschen Bundespost TELEKOM entstehenden Rechtsbeziehungen sind privatrechtlicher Natur." Für bereits begründete Nutzungsverhältnisse ergänzt § 65 Abs. 3 Satz 2 PostVerfG § 9 Abs. 1 Satz 1 FAG dahingehend, daß die im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme der Einrichtungen der Deutschen Bundespost bestehenden öffentlich-rechtlichen Rechtsbeziehungen nach Maßgabe des Abs. 1 unter Einbeziehung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Unternehmen als privatrechtliche Rechtsbeziehungen bestehen bleiben.
  • BVerwG, 12.03.1985 - 7 C 46.84

    Vorschrift - Rechtsgültig - Post - Fernsprechanschluss -

    Nach § 8 des Gesetzes über Fernmeldeanlagen - FAG - in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. März 1977 (BGBl. I S. 459, 573) kann der Grundstückseigentümer unter den dort näher bezeichneten Voraussetzungen den Anschluß an das Fernsprechnetz verlangen, wenn er die hierfür vorgesehenen Bedingungen erfüllt.
  • BVerwG, 18.10.1984 - 7 C 10.81

    Umfang der Verpflichtung der Deutschen Bundespost zur Veröffentlichung oder zur

    Entgegen der Auffassung der Revision ergibt sich der vom Kläger geltend gemachte Rechtsanspruch nicht aus § 8 des Gesetzes über Fernmeldeanlagen in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. März 1977 (BGBl. I S. 459) - FAG -.
  • BVerwG, 27.11.1991 - 1 D 17.91

    Nebentätigkeit - Geringer Umfang - Definitionsgebundenheit der Gerichte

  • BGH, 22.11.1984 - III ZR 128/83

    Begriff des Gemeindeverbandes

  • BGH, 08.11.1984 - III ZR 91/83

    Erhebung von Ausgleichsgebühren für innerhalb einer Nebenstellenanlage geführter

  • VGH Baden-Württemberg, 31.03.1992 - 10 S 3166/90

    Normenkontrollverfahren: Nutzungsplanverordnung der Landesanstalt für

  • BVerwG, 16.12.1988 - 7 C 61.87

    Deutsche Bundespost - Teilnehmerverhältnis - Kündigung - Fernsprechteilnehmer -

  • BVerwG, 18.09.1981 - 7 C 62.79

    Fernsprechwesen - Bundespost - Teilnehmereinrichtungen - Private

  • BVerwG, 24.05.1978 - 1 D 39.77

    Hinterziehung von Fernsprechgebühren - Eigennützige Eingriffe - Vorliegen des

  • BVerwG, 25.04.1985 - 1 DB 20.85

    Rechtsmittel

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