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   BGBl. I 1978 S. 1546   

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BGBl. I 1978 S. 1546 (https://dejure.org/1978,4944)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1978 Teil I Nr. 54, ausgegeben am 16.09.1978, Seite 1546
  • Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses
  • vom 13.09.1978

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OVG Berlin, 16.12.1986 - 8 B 3.85

    Auskünfte über Erkenntnisse des Berliner Landesamtes für Verfassungsschutz

    Die in Betracht zu ziehenden Bestimmungen des Gesetzes zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses - G 10 - vom 13. August 1968 (BGBl. I S. 949) in der Fassung vom 13. September 1978 (BGBl. I S. 1546) sind in Berlin (West) nicht in Kraft getreten.
  • BVerwG, 28.02.1986 - 7 C 72.83

    Anspruch auf Auskunft über den Halter eines Personenkraftwagens - Belästigung

    Auch das Gesetz zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses (Gesetz zu Art. 10 Grundgesetz ) vom 13. August 1968 (BGBl. I S. 949) in der Fassung vom 13. September 1978 (BGBl. I S. 1546) sieht nach Einstellung einer dort geregelten Beschränkungsmaßnahme die nachträgliche Mitteilung an den Betroffenen vor, wenn die Interessenlage, die die zunächst geheime Maßnahme erfordert hat, nicht mehr andauert, also "eine Gefährdung des Zwecks der Beschränkung ausgeschlossen werden kann" (§ 5 Abs. 5 a.a.O.).
  • VG Berlin, 08.07.2009 - 1 A 10.08

    Beschränkung des Brief- Post - und Fernmeldegeheimnis

    a) Materielle Rechtsgrundlage für die angegriffenen Anordnungen war das Gesetz zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses vom 13. August 1968 (BGBl. I S. 949) in seiner Fassung durch Art. 1 des Änderungsgesetzes vom 13. September 1978 (BGBl. I S. 1546) - G 10 -.
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