Gesetzgebung
   BGBl. I 1986 S. 1319   

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BGBl. I 1986 S. 1319 (https://dejure.org/1986,13447)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1986 Teil I Nr. 42, ausgegeben am 22.08.1986, Seite 1319
  • Neufassung des Tierschutzgesetzes
  • vom 18.08.1986

Gesetzestext

 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BVerfG, 06.07.1999 - 2 BvF 3/90

    Hennenhaltungsverordnung

    Der hier maßgebliche § 2 TierSchG in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. August 1986 (BGBl I S. 1319) hat folgenden Wortlaut:.
  • VGH Baden-Württemberg, 26.03.1996 - 9 S 2502/93

    Teilnahme an Tierpräparationen zur Erteilung eines Leistungsnachweises im

    Bei der Novellierung des Tierschutzgesetzes in der 10. Wahlperiode des Bundestags durch Gesetz vom 18.8.1986 (BGBl. I S. 1319) hat der Gesetzgeber dem Tierschutz ausdrücklich keinen Verfassungsrang eingeräumt (vgl. dazu im einzelnen Bay. VGH, Beschluß vom 29.4.1992, a.a.O.; Hess. VGH, Beschluß vom 29.12.1993, DÖV 1994, 392).
  • BVerfG, 20.06.1994 - 1 BvL 12/94

    Anforderungen an eine konkrete Normenkontrolle

    Die Vorlage betrifft die Frage, ob § 7 Abs. 3 Satz 1 des Tierschutzgesetzes ( TierSchG ) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. August 1986 (BGBl. I S. 1319) insoweit mit der Freiheit der Wissenschaft aus Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG vereinbar ist, als danach Versuche an Wirbeltieren, die für Zwecke medizinischer Forschung oder der Grundlagenforschung unerläßlich sind, nur durchgeführt werden dürfen, wenn sie ethisch vertretbar sind.
  • VGH Baden-Württemberg, 21.12.1988 - 10 S 2961/86

    Ausnahme vom tierärztlichen Betäubungsmonopol für den Einsatz eines

    Das Klagebegehren ist auf die Feststellung gerichtet, daß der Kläger nicht verpflichtet ist, für den Erwerb und die Führung eines Narkosegewehrs sowie den Munitionserwerb waffenrechtliche Erlaubnisse nach den §§ 28, 29 und 35 WaffG und eine tierschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung nach § 5 Abs. 1 S. 3 TierSchG in der hier maßgeblichen, seit dem 1.1.1987 geltenden Neufassung dieses Gesetzes vom 18.8.1986 (BGBl. I S. 1319) einzuholen.
  • OVG Hamburg, 14.09.1992 - Bf III 42/90

    Verbot; Schlachten warmblütiger Tiere; Betäubung; Berufsausübungsfreiheit;

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  • VGH Bayern, 29.04.1992 - 7 B 90.1718

    Physiologie-Praktikum ohne Tötung von Versuchstieren

    v. 18. August 1986 (BGBl I S. 1319), geändert durch Ges.
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 07.03.1990 - 13 A 1/88
    Bei dieser Sachlage braucht nicht mehr der Frage nachgegangen zu werden, ob Regelungen der in Rede stehenden Art mit dem Grundsatz des sog. "ethischen Tierschutzes", der in § 1 des Tierschutzgesetzes vom 18. August 1986 (BGBl. I S. 1319) geltendes Recht geworden ist, vereinbar sind (vgl. in diesem Zusammenhang ferner den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Verbesserung der Rechtsstellung des Tieres im bürgerlichen Recht, ST-Drucks. 380/89 und hierzu JZ-GD 1989, 63).
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