Gesetzgebung
   BGBl. I 1987 S. 1676   

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BGBl. I 1987 S. 1676 (https://dejure.org/1987,14459)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1987 Teil I Nr. 38, ausgegeben am 29.07.1987, Seite 1676
  • Gesetz zur Verlängerung von Auslaufzeiten in der Montan-Mitbestimmung
  • vom 23.07.1987

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Düsseldorf, 13.08.1993 - 19 W 3/90
    Die vorbezeichnete Frist wurde durch das Gesetz zur Verlängerung der Auslaufzeiten in der Montan-Mitbestimmung vom 23.07.1987 (BGBl. I S. 1676) bis zum 31.12.1988 ausgedehnt.

    Dem Mitbestimmungssicherungsgesetz vom 20.12.1988 waren ausweislich der Begründung zum Entwurf des Mitbestimmungsfortgeltungsgesetzes von 1987 Vereinbarungen der Koalitionsparteien CDU/CSU und FDP vorausgegangen, wonach bisher dem Montan-Mitbestimmungsgesetz von 1951 unterliegende Konzernobergesellschaften, die die Voraussetzungen für die Anwendung dieses Gesetzes nicht mehr erfüllten, in das Mitbestimmungsergänzungsgesetz 1956 überwechseln, wenn die Montan-Quote mindestens 20 % betragt oder dem Konzern ein oder mehrere montan-mitbestimmte Tochterunternehmen mit insgesamt mindestens 2.000 Arbeitnehmern angehören (vgl. BT-Drucks. 11/288 S. 5).

    Dasselbe Ergebnis folgt aus der Entstehungsgeschichte des Mitbestimmungssicherungsgesetzes vom 20.12.1988, wie sie in dem Entwurf des Montan-Mitbestimmungsfortgeltungsgesetzes (BT-Drucks. 11/288 S. 5) und des Entwurfs des Montan-Mitbestimmungssicherungsgesetzes (BT-Drucks. 11/2503 S. 22) ihren Niederschlag gefunden haben.

  • BVerfG, 24.11.1998 - 1 BvL 2/91

    Verfassungsmäßigkeit der gesetzlichen Ausgestaltung der Montan-Mitbestimmung;

    Der Gesetzgeber verlängerte deshalb ein weiteres Mal die Referenzfrist durch das Gesetz zur Verlängerung von Auslaufzeiten in der Montan-Mitbestimmung vom 23. Juli 1987 (BGBl I S. 1676 - im folgenden: Auslaufzeitenverlängerungsgesetz), und zwar bis zum 31. Dezember 1988.
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